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Mit diesem Dokument wehrt sich AfD gegen das Verfassungsschutz-Urteil

Mit diesem Dokument wehrt sich AfD gegen das Verfassungsschutz-Urteil

Nach der Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz verschickt die AfD eine anwaltliche Abmahnung.

Die Parteichefs der AfD Tino Chrupalla (l) und Alice Weidel wehren sich gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz mit einer Abmahnung.dpa

Der Verfassungsschutz hat am Freitag die Bundespartei der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Noch am selben Tag verfassten die Rechtsanwälte der Kölner Kanzlei Höcker Rechtsanwälte eine Abmahnung an den Verfassungsschutz. Dieses Papier können Sie hier nachlesen.

Lesen Sie hier das vollständige Schreiben der Höcker Rechtsanwälte

In ihrem Schreiben gehen die Rechtsanwälte auf die Argumentation des Verfassungsschutzes ein und bezeichnen die Ausführungen des Verfassungsschutzes, die unten aufgeführt sind, „als offensichtlich rechtswidrig, da unwahr und damit unsachlich.“ Es geht um folgende Punkte, denen die Anwälte widersprechen:➢ Die AfD würde „kontinuierlich“ menschenwürdewidrig gegen bestimmte Personen oder Personengruppen agitieren,

➢ „fortlaufend“ fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen verbreiten oder ➢ deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes anerkennen.

Anwälte bestreiten „pauschale Diffamierung bestimmter Personen“ durch AfD

Nicht zutreffend seien nach Meinung der Anwälte die vorgelegten Argumente des Verfassungsschutzes. Auch folgender Punkt sei zu pauschal und nicht zutreffend: „Weiterhin sei dieses ausgrenzende Volksverständnis Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation und pauschale Diffamierung gegen bestimmte Personen oder Personengruppe. Dies zeige sich in einer Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen.“

Die Höcker Rechtsanwälte bestreiten auch die folgende Aussage des Verfassungsschutzes: „Dies befördere die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis. Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeige sich auch in der ‚pauschalisierenden‘ Verwendung von Begriffen wie ‚Messermigranten‘ oder in einer generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.“

AfD streitet Benachteiligung von Personen wegen „Ethnie“ ab

In der Abmahnung heißt es weiter: „Dass die AfD keinen deutschen Staatsangehörigen wegen dessen ‚Ethnie‘ o.ä. benachteiligen will, sei vorsorglich abermals betont. Auch kann keine ausländer- bzw. islamfeindliche Agitation festgestellt werden. Sie bewerteten in der Vergangenheit allein kritische – teils polemisch überspitzte – Beiträge als verfassungsschutzrelevant und missachten dadurch die Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit.“

Die Anwälte stellen sprachliche Entgleisungen als Einzelfälle von AfD-Funktionären dar: „Selbst wenn es ggf. auch einzelne Mitglieder der AfD geben würde, auf die einzelne der von Ihnen behaupteten Vorwürfe zutreffen könnten, mangelte es aber an der (rechtlich) erforderlichen ,Prägung‘ bzw. ‚Beherrschung‘ des Gesamtcharakters der AfD. Hierzu tragen Sie auch selbst nichts vor, sondern behaupten dies lediglich.“

Berliner-zeitung

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