Waffengesetze im weltweiten Vergleich: Was gilt in welchem Land?

Nach dem Amoklauf an einer Schule in Graz mit elf Toten wurde das österreichische Waffenrecht als zu liberal kritisiert. Denn der 21-jährige Amokschütze brauchte nur eine gültige Waffenbesitzkarte, um seine Waffen legal zu besitzen – und das, obwohl er vom Bundesheer zuvor als psychisch instabil ausgemustert wurde. Die österreichische Regierung hat das Waffenrecht mittlerweile verschärft und etwa psychologische Tests für bestimmte Waffenkategorien eingeführt.
In anderen Ländern wie Deutschland, Großbritannien und Japan ist es für Privatpersonen deutlich schwieriger beziehungsweise kaum möglich, legal eine Schusswaffe zu besitzen. In den USA oder der Schweiz sind die Hürden dagegen deutlich geringer. Ein internationaler Vergleich.
Die Regierung hob das Mindestalter nach dem Grazer Amoklauf für den Kauf besonders gefährlicher Waffen von 21 auf 25 Jahre an. Eine neue, viel größere Bedeutung sollen auch die psychologischen Tests bekommen, die potenzielle Waffenkäuferinnen und -käufer machen müssen. Künftig wird zudem der Datenaustausch zwischen Bundesheer und Waffenbehörden möglich, um etwaige Auffälligkeiten besser und schneller erkennen zu können.
Waffen der Kategorie C können in Österreich ab 18 Jahren ohne Nachweis einer Eignung erworben und besessen werden. Dazu zählen Gewehre, die nach jeder Schussabgabe manuell nachgeladen werden müssen. Diese Waffen müssen nur im Zentralen Waffenregister registriert sein.
Eine Waffenbesitzkarte (WBK) ist die grundlegende Voraussetzung für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B – darunter fallen Revolver, Pistolen und bestimmte halb automatische Schusswaffen.

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In der Öffentlichkeit dürfen Waffen der Kategorie B und C nicht geführt werden. Dazu wird zusätzlich ein Waffenpass benötigt. Verboten sind Waffen, die als Kriegsmaterial oder verbotene Waffen (Kategorie A) klassifiziert sind.
Wer sich in Österreich auf eine Waffenbesitzkarte bewirbt, muss EU-Bürger oder -Bürgerin mit Wohnsitz im Land sein. Zusätzlich wird eine Begründung für den Waffenbesitz verlangt. Der Wunsch nach Selbstschutz in der eigenen Wohnung reicht aber schon aus.
Antragsteller müssen zudem ihre Fähigkeit zum sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen nachweisen, üblicherweise durch eine Schulungsbestätigung eines Waffenfachhändlers, die oft als „Waffenführerschein“ bezeichnet wird. Die Schulung inklusive psychologischem Gutachten dauert bei einigen Anbietern etwa vier Stunden und kostet rund 400 Euro.
Wer in Deutschland eine Waffe besitzen will, muss – verglichen mit anderen Ländern – strenge Voraussetzungen erfüllen. Geregelt wird das deutsche Waffenrecht im Waffengesetz. Es unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und dem Waffenschein, der dazu berechtigt, eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit zu führen.
Ein allgemeines Recht auf Waffenbesitz gibt es hierzulande nicht. Wer eine Schusswaffe legal bei einem zugelassenen Waffenhändler oder Büchsenmacher erwerben will, benötigt eine Waffenbesitzkarte und muss dafür Zuverlässigkeit, Sachkunde und ein berechtigtes Bedürfnis – Jäger oder Sportschütze – nachweisen. Private Verkäufe sind nur unter WBK-Inhaberinnen und -Inhabern zulässig und müssen den Waffenbehörden gemeldet werden.
Ein Waffenschein ist erforderlich, wenn eine Waffe etwa außerhalb der eigenen Wohnung geführt werden soll. Diese Erlaubnis - auch „großer Waffenschein“ genannt - wird nur in Ausnahmefällen erteilt, etwa bei nachgewiesener Gefährdung. Für Schreckschuss- oder Reizstoffwaffen braucht man einen „kleinen Waffenschein“, der ebenfalls strengen Bedingungen unterliegt.

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In Frankreich gibt es ein vierstufiges Klassifizierungssystem, nach dem der legale Waffenbesitz unterteilt ist. Vollautomatische Gewehre und Kriegsmaterial (Kategorie A) sind verboten. Waffen wie Pistolen oder halb automatische Gewehre (Kategorie B) sind genehmigungspflichtig. Um eine Genehmigung für Waffen der Kategorie B zu erhalten, müssen Anwärterinnen und Anwärter nachweisen, dass sie körperlich und geistig gesund sind und dürfen nicht vorbestraft sein.
In Kategorie C werden anmeldepflichtige Waffen wie Jagd- und Sportgewehre zusammengefasst. Messerdolche, Schlagstöcke oder Schreckschusspistolen (Kategorie D) sind unter geringen Auflagen erhältlich. Generell gilt: Waffen kaufen und besitzen dürfen nur Erwachsene ab 18 Jahren. In der Öffentlichkeit dürfen sie, bis auf Ausnahmen in der Kategorie D, nicht geführt werden.
Großbritannien zählt zu den Ländern mit den strengsten Waffengesetzen in Europa. Dort ist der Privatbesitz von Handfeuerwaffen und halb automatischen Waffen verboten. Selbst für den Besitz von Langwaffen oder Kurzwaffen, die unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind, sind strenge Genehmigungen und Registrierungen erforderlich. Solche Ausnahmen gibt es unter anderem für Jägerinnen und Jäger.
Der Firearms Act 1968 bildet die Grundlage für das strenge Waffenrecht in Großbritannien. Das Gesetz wurde mehrfach verschärft, insbesondere nach dem Amoklauf in Dunblane 1996, bei dem ein Schütze an einer Schule 16 Kinder und ihre Lehrerin tötete.

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In der Schweiz sind Schusswaffen weitverbreitet. Das Waffenrecht ist sehr liberal – vor allem aufgrund des Schweizer Milizsystems, bei dem aktive und ehemalige Militärangehörige ihre dienstlichen Waffen zu Hause aufbewahren können. Um eine Schusswaffe zu kaufen, reicht es, eine Erwerbsbewilligung einzuholen, mindestens 18 Jahre alt und nicht vorbestraft zu sein.
Paintballwaffen, Schreckschusspistolen oder Jagdgewehre sind meldepflichtige Waffen. Sie können frei erworben werden, müssen aber der zuständigen Behörde gemeldet werden. Pistolen, Revolver oder halb automatische Gewehre sind zudem bewilligungspflichtig. Für sie wird ein Waffenerwerbsschein benötigt. Serienfeuerwaffen, leichte Maschinengewehre, Wurfsterne oder Schlagringe sind verboten.
Das Waffenrecht in Tschechien ist im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern liberaler. Der Erwerb und Besitz von Waffen, einschließlich Schusswaffen, ist unter bestimmten Voraussetzungen relativ einfach möglich, insbesondere wenn der Selbstschutz als Begründung angegeben wird. Ein Waffenschein kann ausgestellt werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin volljährig und nicht vorbestraft ist, sowie eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt hat. Das Recht auf Waffenbesitz und -gebrauch ist seit 2021 in der Verfassung verankert.
Nach einem Amoklauf mit 14 Toten in Prag kurz vor Weihnachten 2023 wurden die Waffengesetze jedoch verschärft. Es wurde beispielsweise einfacher, Waffen zu beschlagnahmen. Waffenscheinbesitzerinnen und -besitzer müssen sich nun alle fünf statt wie bisher alle zehn Jahre einer körperlichen Untersuchung beim Arzt unterziehen. Für die Einführung eines verpflichtenden psychiatrischen Tests fand sich aber keine Parlamentsmehrheit.

Am 21. Dezember 2023 erschoss ein 24-jähriger Student in einem Gebäude der Philosophischen Fakultät der Karls-Universität in der Prager Innenstadt 14 Menschen und verletzte 25 weitere.
Quelle: Getty Images
In der Slowakei wird für einen Waffenschein unter anderem ein psychologischer Test benötigt. Um einen Waffenschein zu bekommen, muss man mindestens 21 Jahre alt und vorstrafenfrei sein. Zudem braucht man eine Bestätigung, dass man körperlich und geistig dazu in der Lage ist, eine Waffe zu besitzen und angemessen zu bedienen. Zusätzlich muss eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Vollautomatische Maschinengewehre sind verboten.
Die Unterteilung der Waffen erfolgt anders als in vielen anderen Ländern nach dem Besitzgrund und nicht nach dem Gefahrenpotenzial. Menschen in der Kategorie A wollen die Waffe aus Selbstschutz tragen, Kategorie B zum Schutz des Hauses, Kategorie C für Arbeitszwecke. Kategorie D und E sind Jägerinnen und Jäger, beziehungsweise Sportschützen. Menschen in der Kategorie F sind Waffensammlerinnen und -sammler.
In Polen ist der Waffenbesitz unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, wobei strenge Regeln und eine umfassende Überprüfung der Antragstellerinnen und Antragsteller gelten. Der Erwerb und Besitz von Waffen erfordern eine behördliche Erlaubnis (Waffenschein), die unter anderem eine psychologische Untersuchung und eine Zuverlässigkeitsprüfung beinhaltet. Man muss mindestens 21 Jahre alt sein und darf keine Vorstrafen, psychischen Probleme oder Alkohol- oder Drogensucht vorweisen. Ein psychologisches Gutachten sowie eine theoretische und praktische Prüfung sind verpflichtend.
Die USA sind für ihr liberales Waffenrecht bekannt. Das Recht eines jeden US-Bürgers und einer jeden US-Bürgerin, eine Waffe zu besitzen, wird durch den zweiten Verfassungszusatz garantiert und deshalb oft als Grundrecht bezeichnet. In den USA sind verschiedene Arten von Schusswaffen für den privaten Besitz erlaubt, einschließlich halb automatischer Gewehre und Pistolen.
Jedoch variieren die genauen Regelungen unter den Bundesstaaten stark. Jeder Bundesstaat hat sein eigenes Waffenrecht, das von relativ liberalen bis hin zu sehr strengen Regelungen reichen kann.
In allen Bundesstaaten gibt es eine Altersbeschränkung für den Kauf und Besitz von Waffen. Diese reicht von 18 bis 21 Jahre. In einigen Bundesstaaten sind halb automatische Gewehre generell verboten, während diese Waffen in anderen Bundesstaaten frei verfügbar sind. In lediglich sechs Bundesstaaten ist das offene Tragen von Waffen verboten. In 38 Bundesstaaten sind dagegen nicht einmal eine Lizenz oder eine Registrierung für den Besitz erforderlich.

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Zu den Bundesstaaten mit besonders liberalen Waffengesetzen zählt beispielsweise Nevada. Dort darf eine Waffe ab dem 18. Lebensjahr frei erworben werden. Für den Kauf einer Waffe wird weder eine Registrierung noch eine Lizenz benötigt. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen die Waffen offen getragen werden.
Die Waffenlobby in den USA hat einen großen Einfluss auf die Politik. Grundlegende Gesetzverschärfungen auf Bundesebene gibt es in der Regel nicht – auch nicht nach Amokläufen.
Das australische Waffenrecht ist streng – insbesondere seit den Änderungen nach dem Massaker von Port Arthur im Jahr 1996 mit 36 Toten. Seitdem sind halb automatische Gewehre und Pumpguns für Privatpersonen verboten. Die Polizei führt regelmäßige Überprüfungen der Waffenbesitzer und ihrer Waffen durch.
Für den Erwerb einer Waffe ist eine Waffenlizenz erforderlich, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. Zwingend notwendig ist der erfolgreiche Abschluss eines Sicherheitskurses. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen einen triftigen Grund für den Besitz oder die Verwendung einer Waffe nachweisen, wie beispielsweise Jagd, Schießsport oder bestimmte berufliche Tätigkeiten.
Das chinesische Waffenrecht ist sehr restriktiv. Der Besitz von Feuerwaffen ist grundsätzlich verboten. Nur in seltenen Fällen werden Ausnahmen für den Besitz oder die Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen erteilt, oft nur für den Schutz vor wilden Tieren in abgelegenen Gebieten.
Während wichtiger politischer Ereignisse wie Parteitagen der Kommunistischen Partei Chinas kann es auch zu generellen Waffenverboten kommen, wie etwa dem Verbot des Verkaufs von Messern.
Das russische Waffenrecht ist sehr komplex. Es regelt den Besitz, die Herstellung, den Handel und die Verwendung von Waffen und Munition und ist durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen definiert.
Der Besitz von Pistolen und Revolvern ist für Privatpersonen in der Regel verboten. Der Erwerb von Gewehren und Schrotflinten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa für die Jagd oder das Sportschießen.
Waffenkäuferinnen und -käufer benötigen eine Lizenz. Dabei gelten strenge Vorgaben, wie das Vorlegen eines psychologischen Gutachtens und der Nachweis eines Waffenschranks. Schusswaffen, die in Salven schießen oder eine Schusskapazität von mehr als zehn Schuss haben, sind ebenfalls verboten.
Das Waffenrecht in Japan ist eines der strengsten der Welt. Das Gesetz zur Kontrolle von Schusswaffen und Schwertern verbietet deren Besitz grundsätzlich. Ausnahmen gelten für Polizei, Militär und bestimmte Berufsgruppen, wie Jäger, die eine spezielle Lizenz benötigen.
Wer eine Waffenlizenz beantragt, muss eine Reihe von Tests und Überprüfungen durchlaufen, darunter psychologische Gutachten, polizeiliche Sicherheitsüberprüfungen und Drogentests. Zudem müssen Lizenzen regelmäßig erneuert und die Besitzerinnen und Besitzer regelmäßig ärztlich untersucht werden.
Das Waffengesetz in Südafrika wird als ähnlich streng wie das deutsche angesehen, teilweise sogar noch strenger – insbesondere was die Anforderungen an den Erwerb und die Nutzung von Schusswaffen betrifft.
Zudem wird der unrechtmäßige Besitz oder die Handhabung von Schusswaffen hart bestraft – entweder mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren.
rnd