Bitte beachten Sie: Das Gesundheitsministerium hat Anpassungen der Pila-Gehaltsabrechnung angekündigt.

Woraus besteht es?
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Mit der Resolution 467 von 2025 berichtete das Gesundheitsministerium Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationsfreiheit (BSI) wird am 1. August mit der Umsetzung der Rentenreform beginnen, nachdem es einige Anpassungen an seinem Integrierten Beitragsabrechnungsformular (PILA) vorgenommen hat. Worin besteht diese Maßnahme?
In einer auf der Website des oben genannten Ministeriums veröffentlichten Erklärung wurde die Gemeinschaft darüber informiert, dass, sobald die Personen ermittelt sind, die den in Artikel 75 des sogenannten Rentenreformgesetzes vorgesehenen Übergang beantragen oder nicht, ihre Rentenbeiträge nach folgendem Schema verteilt werden: – Die Beiträge von Frauen, die bis zum 1. Juli mehr als 750 Beitragswochen geleistet haben, sowie von Männern, die 900 Beitragswochen geleistet haben, werden an den Rentenverwalter überwiesen, bei dem sie derzeit versichert sind.
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- Für den Fall, dass sowohl Männer als auch Frauen weniger Zeit als angegeben haben und ihr Grundbeitragseinkommen gleich oder niedriger als das 2,3-fache des Mindestlohns ist, werden diese Beträge von Colpensiones koordiniert. - Wenn die Situation weniger als 750 Wochen für Frauen und 900 Wochen für Männer ist, ihr Basisbeitragseinkommen jedoch über dem 2,3-Fachen des Mindestlohns liegt, wird dieses Einkommen von Colpensiones verwaltet. Das zusätzliche Geld wird an den Verwalter der Zusatzkomponente für individuelle Ersparnisse überwiesen, dem Sie angeschlossen sind.„Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass Beitragszahler (Unternehmen/Selbstständige) zur Einhaltung der Rentenreform keine Anpassungen an ihren Lohn- und Gehaltsabrechnungssystemen oder an den Informationen, die sie den Informationsanbietern melden, vornehmen müssen , da diese die Beiträge gemäß den Bestimmungen des oben genannten Gesetzes verteilen werden“, hieß es.

Was ist die BATTERIE?
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In den vom Gesundheitsministerium vorgelegten Informationen wurde erwähnt, dass es sich um ein virtuelles Fenster handelt, das die Zahlung von Beiträgen an die umfassenden Systeme der sozialen Sicherheit und an parafiskalische Systeme ermöglicht. (Weitere Informationen: 7 Tipps, um Rattenplagen ein für alle Mal zu vertreiben) In diesem Sinne müssen Steuerzahler Informationen gemäß den Teilsystemen melden, in denen sie zur Zahlung ihrer Steuern verpflichtet sind. „Es liegt in der Verantwortung des Beitragszahlers, die Informationen für die Abrechnung der Beiträge zum umfassenden Sozialversicherungssystem und zu den parafiskalischen Leistungen bereitzustellen“, erklärten sie.
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