Das Cambres-Gesetz gelangt nach breiter Zustimmung ins Parlament.

Das Cambres-Gesetz nähert sich der Endphase der Bearbeitung. Das Gesetz, das die 13 katalanischen Kammern regeln soll, wird heute dem Parlament als Gesetzesentwurf vorgelegt. Der Text basiert auf einem ursprünglichen Vorschlag des Consell de Cambres de Catalunya (Katalanischer Kammerrat), der, um das Scheitern anderer Anträge zu vermeiden, einen möglichst breiten Konsens mit gesellschaftlichen Akteuren und politischen Parteien anstrebte. In den letzten Monaten wurde der Gesetzesentwurf vom Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung, dem Leitungsgremium dieser Institutionen, überarbeitet. Der Vorschlag wird jedoch von den Fraktionen der Sozialistischen Arbeiterpartei Spaniens (PSC), Junts (Junts), ERC (Elektrizitätsarbeiterpartei) und PP (Volkspartei) eingebracht.
Die Verordnung sieht erstmals die Möglichkeit vor, dass die Kammern als beratende und kooperative Gremien für die öffentliche Verwaltung fungieren. Die Kammern sind für die Vertretung, Förderung und Verteidigung der allgemeinen Interessen von Handel, Industrie, Dienstleistungssektor und Schifffahrt zuständig.
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Diese Vertretungsfunktionen werden in erster Linie durch Beratungsausschüsse und interne Arbeitsgruppen wahrgenommen, die den Leitungsgremien Bericht erstatten, Marktforschung betreiben, Vorschläge für regulatorische Änderungen vorschlagen oder an bestimmten Organisationen mitwirken. Die Regelung geht unter keinen Umständen auf Fragen der Unternehmensvertretung ein, ein Punkt, der in der Vergangenheit bei den katalanischen Arbeitgeberverbänden Foment del Treball und Pimec für Aufsehen gesorgt hat.
Das Gesetz sieht den Ausbau der Vertretungs-, Verteidigungs- und Förderfunktionen von Unternehmen sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen vor. Unter anderem wird die Schaffung von Plänen auf Kammerebene zur Unterstützung von Unternehmen und Selbstständigen durch die Zusammenarbeit mit öffentlichen Behörden hervorgehoben. Dies soll den öffentlichen Sektor näher an die tatsächlichen Bedürfnisse der Wirtschaft bringen.
Darüber hinaus sieht die Verordnung eine Finanzierungsvereinbarung über einen Höchstbetrag von 15 Millionen Euro für die Jahre 2026, 2027 und 2028 vor.
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