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Wichtiger Hinweis für Urlauber

Wichtiger Hinweis für Urlauber

In einer Erklärung des Handelsministeriums wurde darauf hingewiesen, dass mit dem Herannahen der Sommermonate und des Opferfests Eid al-Adha verschiedene Reisebüros Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen für Pauschalreisen und Hotelunterkünfte durchführten. Dabei wurden folgende Warnungen ausgesprochen:

„Als Handelsministerium wurden der Generalstaatsanwaltschaft seit 2023 auf der Grundlage der von uns im Rahmen der betreffenden Werbeaktionen durchgeführten Untersuchungen und der Beschwerden von Verbrauchern 7 Untersuchungsberichte zu 9 Unternehmen vorgelegt; infolge der gegen 21 Unternehmen durchgeführten Inspektionstätigkeiten wurden Geldbußen in Höhe von ca. 16 Millionen TL verhängt. Das Inspektionsverfahren für 19 Unternehmen ist noch im Gange. Um andererseits zu verhindern, dass unsere Verbraucher durch das Kopieren von Fotos und Namen der Websites von Hotels und Tourismuseinrichtungen, die von Verbrauchern häufig bevorzugt werden, sowie durch attraktive Angebote per E-Mail und SMS belästigt werden, rufen wir als Handelsministerium unsere Verbraucher auf, in den folgenden Angelegenheiten vorsichtig zu sein.“

Die Punkte, auf die Verbraucher bei der Urlaubsbuchung achten sollten, sind im Folgenden aufgeführt:

„- Die Genauigkeit der im Angebot enthaltenen Bilder der Einrichtung, Firmenlogos und Schilder, die über Kommunikationskanäle wie soziale Medien, Textnachrichten oder E-Mails eingehen, sollte hinterfragt werden.

Vor einer Kaufentscheidung sollte geprüft werden, ob das gewünschte Reisebüro oder die gewünschte Tourismuseinrichtung bei den zuständigen öffentlichen Einrichtungen und Organisationen registriert ist. Verbraucher können in diesem Zusammenhang unter www.kulturturizm.gov.tr ​​​​und www.tursab.org.tr prüfen, ob die Reisebüros und Tourismuseinrichtungen zertifiziert sind und wie viele Sterne sie haben.

- Insbesondere bei Verträgen, die über Fernreisen abgeschlossen werden, ist es sinnvoll zu prüfen, ob die Adresse, der Titel und die Kontaktinformationen des Reisebüros oder der Tourismuseinrichtung auf deren Websites enthalten sind und ob deren Websites beim ETBİS (Informationssystem für elektronischen Handel) registriert sind, und den Kauf über die eigene Website des Reisebüros statt über soziale Medien zu bevorzugen.

„Sowohl im persönlichen Kontakt als auch im Fernabsatz muss dem Verbraucher die Broschüre oder das Informationsformular bezüglich der erworbenen Pauschalreise oder des Beherbergungsvertrags ausgehändigt werden.“ In der Erklärung heißt es, dass die Bürger das Recht haben, den Pauschalreisevertrag zu kündigen, und es wurden die folgenden Warnungen ausgesprochen:

„- Insbesondere bei Pauschalreiseverträgen kann es vorkommen, dass Verbraucher aufgrund von Reservierungen lange vor Reisebeginn aufgrund von Problemen im Alltag nicht an der ursprünglich geplanten Reise teilnehmen können. In solchen Fällen haben Verbraucher das Recht, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.

- Demnach hat der Verbraucher das Recht, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und eine Erstattung des Pauschalreisepreises ohne gesetzliche Verpflichtungen wie Steuern und ohne Abzüge zu erhalten, sofern er dies dem Verbraucher mindestens 30 Tage vor Beginn der Pauschalreise schriftlich oder über eine dauerhafte Datenspeicherung mitteilt.

- Erfolgt die Kündigung weniger als 30 Tage vor Beginn der Pauschalreise, kann ein Abzug in einer bestimmten Höhe oder Rate vorgenommen werden, sofern dies im Pauschalreisevertrag angegeben ist.

In der Erklärung heißt es: „Unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes über Reisebüros und Reisebüroverbände zur Versicherungspflicht haftet der Pauschalreiseveranstalter für alle Schäden, die dem Verbraucher durch die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags entstehen. Der Verbraucher kann außerdem eine angemessene Entschädigung für versäumte Urlaubszeit verlangen. Darüber hinaus wird die optionale Versicherungsanwendung, die die kostenlose Stornierung von Pauschalreisen oder Hotelbuchungen verschiedener Reisebüros innerhalb einer bestimmten Frist vor Reisebeginn ermöglicht, als im Interesse unserer Verbraucher angesehen.“ Die Erklärung enthielt außerdem folgende Ausführungen zu möglichen Streitigkeiten:

„- Im Rahmen des Gesetzes Nr. 6502 sind zwei Institutionen zur Beilegung individueller Verbraucherstreitigkeiten befugt: Verbraucherschiedsausschüsse und Verbrauchergerichte.

Sollten Verbraucher aufgrund von Unternehmenspraktiken oder mangelhafter oder unvollständiger Vertragserfüllung benachteiligt werden, können sie sich bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter 149.000 Lira (bis 2025) an die dem türkischen Handelsministerium unterstellte Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Bei Streitigkeiten über diesem Betrag wenden sie sich an das Verbrauchergericht. Voraussetzung für die Klage ist die Einschaltung eines Mediators vor Einreichung einer Klage bei den Verbrauchergerichten.

In der Erklärung hieß es, dass die Bürger das Recht hätten, den Pauschalreisevertrag zu kündigen, und es wurden folgende Warnungen ausgesprochen:

„- Insbesondere bei Pauschalreiseverträgen kann es vorkommen, dass Verbraucher aufgrund von Reservierungen lange vor Reisebeginn aufgrund von Problemen im Alltag nicht an der ursprünglich geplanten Reise teilnehmen können. In solchen Fällen haben Verbraucher das Recht, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.

- Demnach hat der Verbraucher das Recht, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und eine Erstattung des Pauschalreisepreises ohne gesetzliche Verpflichtungen wie Steuern und ohne Abzüge zu erhalten, sofern er dies dem Verbraucher mindestens 30 Tage vor Beginn der Pauschalreise schriftlich oder über eine dauerhafte Datenspeicherung mitteilt.

- Erfolgt die Kündigung weniger als 30 Tage vor Beginn der Pauschalreise, kann ein Abzug in einer bestimmten Höhe oder Rate vorgenommen werden, sofern dies im Pauschalreisevertrag angegeben ist.

In der Erklärung heißt es: „Unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes über Reisebüros und Reisebüroverbände zur Versicherungspflicht haftet der Pauschalreiseveranstalter für alle Schäden, die dem Verbraucher durch die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags entstehen. Der Verbraucher kann zudem eine angemessene Entschädigung für versäumte Urlaubszeit verlangen. Darüber hinaus wird die optionale Versicherungsanwendung, die die kostenlose Stornierung von Pauschalreisen oder Hotelbuchungen verschiedener Reisebüros innerhalb einer bestimmten Frist vor Reisebeginn ermöglicht, als im Interesse unserer Verbraucher angesehen.“ Die Erklärung enthielt außerdem folgende Ausführungen zu möglichen Streitigkeiten:

„- Im Rahmen des Gesetzes Nr. 6502 sind zwei Institutionen zur Beilegung individueller Verbraucherstreitigkeiten befugt: Verbraucherschiedsausschüsse und Verbrauchergerichte.

Sollten Verbraucher aufgrund von Unternehmenspraktiken oder mangelhafter oder unvollständiger Vertragserfüllung benachteiligt werden, können sie sich bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter 149.000 Lira (bis 2025) an die dem türkischen Handelsministerium unterstellte Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Bei Streitigkeiten über diesem Betrag wenden sie sich an das Verbrauchergericht. Voraussetzung für die Klage ist die Einschaltung eines Mediators vor Einreichung einer Klage bei den Verbrauchergerichten.

In der Erklärung wurden folgende Punkte angesprochen:

Unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes über Reisebüros und Reisebüroverbände zur Versicherungspflicht haftet der Pauschalreiseveranstalter hingegen für alle Schäden, die dem Verbraucher durch die Nichterfüllung oder Nichteinhaltung des Vertrags entstehen. Der Verbraucher kann außerdem eine angemessene Entschädigung für versäumte Urlaubszeit verlangen. Darüber hinaus wird die optionale Versicherung, die es Verbrauchern ermöglicht, Pauschalreisen oder Hotelreservierungen, die ihnen von verschiedenen Reisebüros angeboten werden, innerhalb einer bestimmten Frist vor Beginn der Reservierung ohne Zahlung einer Vertragsstrafe zu stornieren, als im Interesse unserer Verbraucher angesehen.

Zu möglichen Meinungsverschiedenheiten wurden folgende Aussagen gemacht:

„- Im Rahmen des Gesetzes Nr. 6502 sind zwei Institutionen zur Beilegung individueller Verbraucherstreitigkeiten befugt: Verbraucherschiedsausschüsse und Verbrauchergerichte.

Sollten Verbraucher aufgrund von Unternehmenspraktiken oder mangelhafter oder unvollständiger Vertragserfüllung benachteiligt werden, können sie sich bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter 149.000 Lira (bis 2025) an die dem türkischen Handelsministerium unterstellte Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Bei Streitigkeiten über diesem Betrag wenden sie sich an das Verbrauchergericht. Voraussetzung für die Klage ist die Einschaltung eines Mediators vor Einreichung einer Klage bei den Verbrauchergerichten.

İstanbul Gazetesi

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