Die Entscheidung bezüglich des Arbeitslosenversicherungsfonds wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Der im Amtsblatt veröffentlichte Präsidialerlass zur Erhöhung des Satzes der Einnahmen aus dem Arbeitslosenfonds, die für die im siebten Absatz des 48. Artikels des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Nr. 4447 genannten Zwecke verwendet werden sollen, ist in Kraft getreten.
Dementsprechend wurde beschlossen, den Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung des Vorjahres, der im genannten Gesetz auf 30 Prozent festgelegt war, für das Jahr 2025 auf 50 Prozent zu erhöhen.
Gemäß dem Arbeitslosenversicherungsgesetz sind die Einnahmen aus den Beiträgen des Arbeitslosenversicherungsfonds zu verwenden, um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte zu erhöhen, das Arbeitslosigkeitsrisiko durch Verbesserung der Qualifikation der Arbeitnehmer zu verringern, sicherzustellen, dass diejenigen, die aufgrund der technologischen Entwicklung voraussichtlich arbeitslos werden, in andere Bereiche versetzt werden, beschäftigungsfördernde und schützende Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, Arbeitsvermittlungs- und Beratungsdienste anzubieten, Arbeitsmarktforschung und Planungsstudien durchzuführen und Zahlungen im Zusammenhang mit den finanziellen und sozialen Rechten von Arbeitnehmern zu leisten, die in Vertragspersonalpositionen arbeiten, für die eine Bezahlung aus dem Fonds genehmigt wurde, sowie von Personal, das gemäß den einschlägigen Gesetzen in institutionelle Positionen berufen wurde und weiterhin in der Institution arbeitet.
milliyet