In der Gastronomie beginnt eine neue Ära: An allen Tischen wird es Pflicht sein

Das Handelsministerium erinnerte daran, dass die Vorschriften bezüglich der Preisschilder, Tarife und Preislisten von Waren und Dienstleistungen, die im Einzelhandel angeboten werden, im Rahmen des Verbraucherschutzgesetzes Nr. 6502 und der Preisschildverordnung festgelegt werden.
In der Erklärung wurde betont, dass der Hauptzweck der Verordnung darin bestehe, Form, Inhalt und Verwendung von Etiketten, Tarifen und Preislisten für im Einzelhandel angebotene Produkte und Dienstleistungen sowie die Verfahren und Grundsätze für Rabattverkäufe festzulegen. Die Erklärung betonte außerdem die Bedeutung dieser Regelungen für den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher und die Gewährleistung genauer und vollständiger Informationen.
„Mit den im Entwurf der Verordnung enthaltenen Regelungen, zu denen es eine Stellungnahme gibt, wird es für den Verkäufer verpflichtend sein, das Verpackungsgewicht der verkauften Produkte in Anwesenheit des Verbrauchers zu wiegen.
Basierend auf dem Prinzip der „Genauigkeit bei Maß und Gewicht“, einer Ahi-Tradition, wiegt der Verkäufer die zum Verkauf angebotenen Produkte nach Kundenwunsch und gibt das Taragewicht, d. h. die Reduzierung des Verpackungsgewichts, deutlich an. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher den Nettobetrag der von ihnen gekauften Produkte bezahlen, was ihre wirtschaftlichen Interessen schützt.
Auch in Gastronomiebetrieben können Speisekarten und Preislisten über QR-Codes auf Tischen den Konsumenten angezeigt werden.
Zusätzlich zur Praxis, seit dem 1. Januar 2024 physische Menü- und Preislisten vor den Türen und auf den Desktops von Einrichtungen wie Restaurants, Cafés, Konditoreien und ähnlichen Betrieben, die Speisen und Getränke anbieten, auszuhängen, ist nun auch die Möglichkeit verfügbar, über QR-Codes auf dem Desktop auf die Menüs zuzugreifen, was sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen praktisch ist.
PREISLISTEN KÖNNEN IN DAS SYSTEM DES HANDELSMINISTERIUMS ÜBERTRAGEN WERDENUnternehmen, die Speisen- und Getränkedienstleistungen anbieten, deren Kriterien vom Handelsministerium festgelegt werden, können ihre Preislisten in das vom Handelsministerium festgelegte System übertragen.
Ziel ist die Einrichtung eines Systems, das es den Verbrauchern ermöglicht, die Preise der von Unternehmen wie Restaurants, Cafés und ähnlichen Einrichtungen angebotenen Dienstleistungen einfach zu vergleichen, indem die Preislisten im Internet veröffentlicht werden.
Für Produkte wie Bücher und Zeitschriften wird Verkäufern neben Preisschildern auch die Möglichkeit geboten, elektronische Geräte zu nutzen. Unternehmen, die Bücher, Zeitschriften und Zeitungen verkaufen, können nun zusätzlich zu Preisschildern auch elektronische Geräte wie „Preis anzeigen“ verwenden. So wird sichergestellt, dass sich die Branche an die technologische Entwicklung anpasst und den Verbrauchern gleichzeitig genaue und vollständige Informationen bietet.
Das Handelsministerium verfolgt einen produzenten- und verbraucherorientierten Ansatz und wird weiterhin neue Vorschriften zu Informations- und Umsetzungszwecken erlassen. Nach Rücksprache mit den zuständigen Institutionen zur Preisetikettenverordnung werden die erforderlichen abschließenden Bewertungen zügig vorgenommen und die entsprechende Verordnung zur offiziellen Genehmigung vorgelegt.
SÖZCÜ