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MEDIZINISCHE VERBRAUCHSMATERIALIEN WERDEN GEKAUFT

MEDIZINISCHE VERBRAUCHSMATERIALIEN WERDEN GEKAUFT

MEDIZINISCHE VERBRAUCHSMATERIALIEN WERDEN GEKAUFT

Der Kauf von 15 Artikeln medizinischer Verbrauchsmaterialien wird im Rahmen eines offenen Ausschreibungsverfahrens gemäß Artikel 19 des Gesetzes Nr. 4734 über das öffentliche Beschaffungswesen ausgeschrieben.

Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen zur Ausschreibung:

Ausschreibungsregistrierungsnummer (TRN) : 2025/1247512
1- Verwaltung
1.1. Name : GESUNDHEITSMINISTERIUM, STELLVERTRETENDE MINISTER, FATİH SULTAN MEHMET AUSBILDUNGS- UND FORSCHUNGSKRANKENHAUS
1.2. Adresse : Krankenhausstraße Nr.: 1/9 34752 ATAŞEHİR/ISTANBUL
1.3. Telefonnummer : 02165783014
1.4. Website, auf der die Ausschreibungsunterlagen eingesehen und heruntergeladen werden können : https://ekap.kik.gov.tr/EKAP/
2- Ausschreibung
2.1. Datum und Uhrzeit : 09.09.2025 - 10:00
2.2. Adresse, unter der E-Gebote geöffnet werden : Istanbul Fatih Sultan Mehmet Ausbildungs- und Forschungskrankenhaus Gebäude des Chefarztes - Versammlungssaal im Leanderturm
3- Kauf von Waren, die Gegenstand einer Ausschreibung sind
3.1. Name : 15 ARTIKEL DES MEDIZINISCHEN VERBRAUCHSMATERIALS KAUF
3.2. Qualität, Art und Menge : 15 ARTIKEL DER BESCHAFFUNG MEDIZINISCHER VERBRAUCHSMATERIALIEN Detaillierte Informationen finden Sie in den Verwaltungsspezifikationen im Ausschreibungsdokument in EKAP.
3.3. Ort der Errichtung/Lieferung : Lager für medizinische Verbrauchsmaterialien im Istanbul Fatih Sultan Mehmet Trainings- und Forschungskrankenhaus
3.4. Laufzeit/Liefertermin : Nach Vertragsabschluss erfolgt die Lieferung an das jeweilige Lager sukzessive, je nach Bedarf, innerhalb von 3 (drei) Werktagen ab Bestelldatum bis zum 31.03.2026.
3.5. Datum des Arbeitsbeginns : Nach Vertragsunterzeichnung beginnen die Arbeiten.
4- Teilnahme- und Qualifikationskriterien: 4.1. Die von den Bietern im Rahmen von E-Geboten einzureichenden Informationen und Dokumente bezüglich der Teilnahme- und Qualifikationskriterien sowie Informationen und Dokumente zu nicht preislichen Elementen sind nachstehend aufgeführt: 4.1.1. Angebotsschreiben. 4.1.2. Informationen und Dokumente zum Nachweis der Berechtigung zur Abgabe eines Angebots: 4.1.2.1. Bei juristischen Personen: Informationen und Dokumente zu den leitenden Angestellten des Bieters und gegebenenfalls zu Partnern und Partnerschaftsanteilen (ausgenommen öffentlich angebotene Anteile)/Mitgliedern/Gründern. 4.1.2.2. Im Falle der Teilnahme an der Ausschreibung durch einen Bevollmächtigten: Informationen und Dokumente zum Bevollmächtigten. 4.1.3. Vorübergehende Garantie. 4.1.4 Falls der Bieter eine Wirtschaftspartnerschaft ist, Erklärung zur Wirtschaftspartnerschaft.

4.1.5. Inlandswarenzertifikat ist von Bietern vorzulegen, die vom Preisvorteil zugunsten der Anbieter inländischer Waren profitieren möchten.

4.2. Informationen und Unterlagen zu den wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen und den Kriterien, die diese erfüllen müssen:
Es wurden keine Angaben, Unterlagen oder Kriterien zu wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen genannt.
4.3. Informationen und Unterlagen zur fachlichen und technischen Eignung und den Kriterien, die diese erfüllen müssen:
4.3.1. Informationen zu Dokumenten, die eine Vertragshändler- oder Herstellerschaft belegen:
a) Handelt es sich bei dem Bieter um einen Hersteller, sind Angaben zu den Dokumenten zu machen, die seine Identität als Hersteller belegen. b) Handelt es sich bei dem Bieter um einen autorisierten Händler oder autorisierten Vertreter, sind Angaben zu den Dokumenten zu machen, die seine Identität als autorisierter Händler oder autorisierter Vertreter belegen. c) Ist der Bieter in Freihandelszonen in der Türkei tätig, ist zusammen mit einem der oben genannten Dokumente eine Freihandelszonen-Aktivitätsbescheinigung vorzulegen. Bieter, die ihrer Situation entsprechende Informationen aus den oben aufgeführten Unterlagen vorlegen, gelten als teilnahmeberechtigt. Folgende Dokumente belegen, ob der Bieter berechtigt ist, die betreffenden Waren anzubieten: Herstellerbescheinigung Kapazitätsbericht

Gewerberegisterauszug

4.3.2. Informationen zu den Dokumenten im Zusammenhang mit der Markteinführung des Produkts:
Zertifikat außerhalb des Geltungsbereichs Autorisierungszertifikat für Vertriebszentren für medizinische Geräte

UBB-Registrierung

4.3.3. Es wird um die Vorlage von Mustern gebeten.
4.3.4. Folgende in den technischen Spezifikationen und den Artikeln dieser Spezifikation mit Ausnahme von Artikel 7 genannten Dokumente und/oder Qualifikationskriterien müssen vom Bieter im Rahmen seines Angebots in der Ausschreibungsunterlage eingereicht und/oder bereitgestellt werden:
Liste der Biozidprodukte, Sicherheitsdatenblatt, Zertifikat

Produktinhaltsangaben pro Liter

5- Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage des Preises ermittelt. 6- An der Ausschreibung dürfen nur inländische Bieter teilnehmen. Die Ausschreibung steht allen in- und ausländischen Bietern offen, und inländische Bieter erhalten gemäß den von der Agentur für öffentliches Beschaffungswesen festgelegten Grundsätzen einen Preisvorteil von 15 %. 7- Bieter müssen sich bei ihrem EKAP-Konto anmelden und die Ausschreibungsunterlagen herunterladen. 8- Angebote müssen mithilfe des Angebotsschreibens, des Ausschreibungsteilnahmedokuments und anderer Anlagen über EKAP vorbereitet werden. Sie müssen mit einer elektronischen Signatur versehen und bis zum Ausschreibungsdatum und -zeitpunkt über EKAP eingereicht werden. 9- Bieter reichen ihre Angebote als Einheitspreisangebote ein, basierend auf dem Gesamtpreis, der sich aus der Multiplikation der Menge jedes Arbeitselements mit den für diese Elemente angebotenen Einheitspreisen ergibt. Im Anschluss an die Ausschreibung wird mit dem Bieter, der den Zuschlag erhält, ein Einheitspreisvertrag unterzeichnet. 10- Im Rahmen dieser Ausschreibung können Teilangebote eingereicht werden. 11- Bieter müssen eine vorübergehende Sicherheit ihrer Wahl in Höhe von mindestens 3 % des Gebotspreises stellen. 12- Bei dieser Ausschreibung finden keine elektronischen Auktionen statt. 13- Die Gültigkeitsdauer der eingereichten Gebote beträgt 120 (einhundertzwanzig) Kalendertage ab dem Datum der Ausschreibung. 14- Gebote können nicht als Konsortium eingereicht werden. 15- Sonstiges:

Bieter, deren Gebotspreis von der Ausschreibungskommission als übermäßig niedrig eingestuft wird, werden gemäß Artikel 38 des Gesetzes um eine Erklärung gebeten.

ahaber

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