Neue Zinsobergrenze der BDDK für Banken

Die von der BRSA ausgearbeitete „Verordnung zur Messung und Bewertung des Zinsrisikos aus Bankkonten mit einem Standardansatz“, um die Risiken, die sich aus Zinsänderungen im Bankensystem ergeben können, im Voraus zu erkennen und zu steuern, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.
Mit der betreffenden Verordnung wurde klargestellt, wie die zinssensitiven Positionen in den Bilanzen und außerbilanziellen Posten der Banken bewertet werden und nach welcher Methode die Risikoberechnungen erfolgen.
Der Zweck der Verordnung; Es wurde festgelegt, dass die aus den aktiven und passiven Posten der Bankkonten resultierenden Zinsrisiken im Rahmen der festgelegten Standardansätze gemessen und überwacht werden.
Gemäß der Verordnung werden bei der Berechnung der Standardquote für Zinsrisiken Positionen aus Beteiligungskonten im Rahmen der von der BRSA festgelegten Sätze berücksichtigt. Bei der wirtschaftlichen Wertänderung werden alle Bilanzpositionen mit Ausnahme der aus zinssensitiven Kernkapital- und Aktienanlagen sowie zukünftigen Cashflows ausgeschlossenen Vermögenswerte berücksichtigt.
Im Rahmen des neuen Systems werden die Banken die wirtschaftlichen Wertänderungen in jeder Berichtsperiode separat anhand von sechs verschiedenen Zinsschock-Szenarien analysieren. Diese Berechnungen werden für bestimmte Währungen und zinsgebundene Rohstoffe separat durchgeführt.
Darüber hinaus werden diese Positionen in drei Klassen (vollständig kompatibel, nicht konform, wenig konform) eingeteilt und ihr Standardisierungsgrad ermittelt. Dabei werden alle zinssensitiven Cashflows entsprechend ihrer Währung in die entsprechenden Laufzeitbänder eingeordnet, wobei auch Zinsmargen in die Berechnung einbezogen werden.
Andererseits werden auch die Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Wert von Produkten mit Zinsoptionen berücksichtigt. Die Risikobewertung solcher Finanzinstrumente erfolgt durch die Anwendung zusätzlicher Berechnungen, die im Rahmen von Artikel 8 festgelegt werden.
Gemäß der Verordnung werden bei der Berechnung der Standardquote für das Zinsrisiko Positionen auf Bankkonten, die aus Beteiligungskonten stammen, mit einem von der BRSA festgelegten Satz von 15 Prozent berücksichtigt. Dieser Satz soll die Risikomessung von Beteiligungskonten mit geringerer Zinssensitivität widerspiegeln.
WAS IST DER ZWECK VON BDDK?Mit der Verordnung wird eine einheitliche Methode zur Messung und Bewertung des Zinsänderungsrisikos (also des Verlustrisikos, das durch Zinsänderungen entstehen kann) eingeführt, das sich aus den Bilanzpositionen der Banken ergibt.
WAS IST ZINSRISIKO?Das Risiko, dass eine Bank bei Zinsänderungen Verluste erleidet. Zum Beispiel:
Wenn die Bank einen langfristigen Festzinskredit gewährt hat und die Zinsen steigen, erhöhen sich die Kosten für eine neue Finanzierung.
WAS BRINGT DIESE VERORDNUNG?Die Zinsrisiko-Standardquote wird berechnet:
Für dieses Risiko wird eine spezifische Berechnung vorgenommen, bei der sowohl die bilanziellen (wie Kredite und Einlagen) als auch die außerbilanziellen (wie Termingeschäfte) Positionen der Banken berücksichtigt werden.
Einige Tarife, insbesondere für das Beteiligungsbanking, werden vom Vorstand festgelegt.
Die wirtschaftliche Wertänderung wird berechnet:
Die Reaktion der Bank auf Zinsschocks (beispielsweise wenn die Zinsen plötzlich um 3 Prozent steigen) wird unter Berücksichtigung der zukünftigen Cashflows aller zinssensitiven Vermögenswerte und Verbindlichkeiten analysiert.
Zinssensitive Posten werden im Einzelnen klassifiziert:
Vollständig kompatibel, teilweise kompatibel oder geringfügig kompatibel.
Dabei werden 6 verschiedene Zinsschock-Szenarien verwendet:
Wie sich das Risiko unter verschiedenen Szenarien verändert, wird in jeder Berichtsperiode separat berechnet.
Außerdem sind folgende Optionen enthalten:
Zinssensitive Automatismen (z. B. Begrenzungen bei variabel verzinslichen Krediten, vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeiten etc.) werden in die Berechnung einbezogen.
Letztlich wird diese Regelung es den Banken ermöglichen, transparenter und standardisierter zu messen, wie sie von Zinsänderungen betroffen sein können. Ziel ist es, systemische Risiken zu verringern und den Banken zu ermöglichen, in einer robusteren Struktur zu operieren.
SÖZCÜ