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REPUBLIK TÜRKEI ISTANBUL ANATOLIEN 10. STRAFGERICHT ERSTER INSTANZ

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HINWEISEN

DOKUMENT NR .: 2022/1564 DOKUMENT ENTSCHEIDUNG NR .: 2025/180 Der Angeklagte COŞĞUN AYDIN, geboren 1974, Sohn von Mustafa und Hanife, mit der Identifikationsnummer 278****810, über den das Urteil vom 17.03.2025 mit den oben aufgeführten Grundsatz- und Entscheidungsnummern ergangen ist, bei dem beschlossen wurde, die Verkündung des Urteils wegen Beleidigung mit einer mündlichen, schriftlichen oder visuellen Botschaft gemäß Artikel 125/1 TCK und unter Bezugnahme auf Artikel 125/2 TCK um 5 Jahre zu verschieben, konnte trotz aller Suchmaßnahmen nicht gefunden werden, und die begründete Entscheidung konnte nicht bekannt gegeben werden. 1- Gemäß Artikel 29 des Bekanntgabegesetzes Nr. 7201 wird die Entscheidung hiermit als DURCH BEKANNTGABE IM STAATSBLATT BEKANNT GEGEBEN erklärt. 2. Das Urteil gilt 15 Tage nach Bekanntgabe als zugestellt. Der Angeklagte kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung beim Bezirksgericht Istanbul Berufung einlegen und seine Aussagen im Protokoll festhalten. Befindet sich der Angeklagte im Gefängnis, kann er bei der Gefängnisdirektion Berufung einlegen. Andernfalls ist das Urteil rechtskräftig und wird vollstreckt. 07.10.2025

Pressenummer: ILN02256793 #ilan.gov.tr

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