VOM 40. ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ IN ISTANBUL

DOKUMENT NR .: 2022/511 DOKUMENT ENTSCHEIDUNG NR .: 2024/388 KLÄGER: VERKEHRSMINISTERIUM ANWALT : RECHTSANWÄLTIN NAZİFE KAŞIKCI BEKLAGTE : ONUR ELECTRIC ELECTRONICS İNŞAAT Als Ergebnis der öffentlichen Verhandlung der bei unserem Gericht vom Kläger, dem Verkehrsministerium, eingereichten Klage auf Schadensersatz (aufgrund von Unternehmensschäden) gegen die Beklagten Demta Construction. Tour. Electricity and Engineering. Industry and Trade Ltd. Co., Ayzem Electric, Onur Electric Electronics Construction., Yıldırım Electric Construction. Contracting. Landscape, Assos Electric Electronics and Construction. Engineering. Foreign Trade Ltd. Co. und Hasan Çelibi Construction. Week. Transportation. Trade and Industry Ltd. Co.;
URTEIL:
1- Mit der ANNAHME der Klage des Klägers durch den Beklagten Onur Elektrik Elektronik İnşaat wird der Gesamtbetrag von 33.552,80 TL, der zu Unrecht im Namen des Beklagten geleistet wurde, vom Beklagten eingezogen und dem Kläger ausgezahlt, wobei gesetzliche Zinsen in Höhe von -9.450,00 TL zum 21.10.2016, -4.799,20 TL zum 28.07.2016, -17.650,00 TL zum 03.10.2016 und -1.623,60 TL zum 08.06.2016 anfallen.2 - Einziehung der Urteilsgebühr in Höhe von 2.292,00 TL vom Beklagten und Verbuchung als Einnahme an die Staatskasse,
Es wurde entschieden, dass gegen die in Abwesenheit der Parteien getroffene Entscheidung innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum der Zustellung Berufung beim Regionalgericht Istanbul eingelegt wird und dass diese Entscheidung und die von einigen Anwälten der Beklagten eingereichten Berufungsanträge sowie die einstweilige Entscheidung unseres Gerichts vom 18.06.2025 und der von der Anwältin des klagenden Verkehrsministeriums, Rechtsanwältin Nazife Kaşıkcı, eingereichte Berufungsantrag dem Beklagten Onur Elektrik Elektronik İnşaat, dessen Anschrift nicht ermittelt werden kann, öffentlich bekannt gegeben werden.Diese Bekanntmachung gilt 7 Tage nach ihrem Veröffentlichungsdatum als bekannt gegeben. 01.07.2025
ahaber