VOM 54. STRAFGERICHT ERSTER INSTANZ VON ISTANBUL, REPUBLIK TÜRKEI/PRÄSIDENT

VOM 54. STRAFGERICHT ERSTER INSTANZ VON ISTANBUL, REPUBLIK TÜRKEI/PRÄSIDENT
ANKÜNDIGUNG AKTENNUMMER : 2024/693 HauptENTSCHEIDUNG NR .: 2025/203 Wegen Diebstahls durch Mitnahme von in der Hand oder an einer Person mit besonderen Fähigkeiten getragenen Gütern hat unser Gericht in seiner Entscheidung vom 10.04.2025, deren Haupt- und Entscheidungsnummern oben aufgeführt sind, die Angeklagten zu 5 Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagten haben gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Der Kläger in der Akte, KHALED AHMED NAGI, Sohn von Nagi und Dowlah, geboren 1974 im Jemen, konnte trotz aller Suchaktionen nicht gefunden werden und die begründete Entscheidung und die Berufungsanträge konnten nicht zugestellt werden. 1- Gemäß Artikel 28 des Notifizierungsgesetzes Nr. 7201 gilt dieser Text, der in Zeitungen mit einer Auflage von über 50.000 Exemplaren und auf einer Internet-Nachrichtenseite über die Press Advertisement Institution veröffentlicht wird, 15 Tage nach seinem Veröffentlichungsdatum als notifiziert.
Hiermit wird ERKLÄRT, dass der Antragsteller das Recht hat, Berufung einzulegen, indem er innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum der Benachrichtigung eine Petition bei unserem Gericht einreicht oder indem er eine Petition beim zuständigen Strafgericht erster Instanz an dem Ort einreicht, an dem sich der Antragsteller befindet, wenn sich der Antragsteller außerhalb der Zuständigkeit unseres Gerichts befindet, oder indem er eine Erklärung beim Gerichtsschreiber einreicht. 18.07.2025
ahaber