Dank ETPs: So passen Krypto-Assets ins institutionelle Portfolio

Die Unternehmensberatungsgesellschaft EY hat Anfang 2025 eine Umfrage unter 352 institutionellen Investoren zum Thema digitale Assets vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Umfrage sind mehr als eindeutig:
86 Prozent der Befragten gaben an, entweder schon in Krypto investiert zu sein oder es für dieses Jahr geplant zu haben. Dabei wollen knapp 60 Prozent der Befragten dieses Jahr über fünf Prozent ihres verwalteten Vermögens (AUM) in Kryptowährungen investieren. Vergleichsweise wäre das dann mehr als in so manch anderer Assetklasse.
Mehrheit bevorzugt ETFs oder ETPs62 Prozent der Befragten kamen aus den USA und 28 Prozent aus Europa (inklusive UK). Unterschieden nach Art des Investors, waren zehn Prozent der befragten Entscheidungsträger in Family Offices, 32 Prozent Asset Manager (Vermögensverwalter oder Fondsmanager), 22 Prozent aus dem Bereich Hedgefonds und 20 Prozent waren Private Banker oder VC-Fonds-Manager. Die verbleibenden 18 Prozent der Befragten verwalten ihr eigenes Vermögen.
Ein weiteres Key-Takeaway der Studie: Über 60 Prozent der Befragten bevorzugen es eindeutig ein Krypto-Asset-Exposure über eine zugelassene Struktur in die Portfolios aufzunehmen – also über einen ETF oder einen ETP.
Integration ohne Abstriche bei Sicherheit und RegulierungDiese Erkenntnis aus der Studie ist einleuchtend. Für die allermeisten institutionellen Investoren ist die nahtlose Integration digitaler Assets in bestehende Allokationsmodelle – ohne Abstriche bei Compliance, Risikomanagement oder operativer Stabilität – eine Grundvoraussetzung.
Damit Kryptowährungen in der Fläche ihren Weg in die Depots der Asset Manager finden, müssen sie den schon etablierten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. Die Integration muss daher idealerweise so erfolgen, dass digitale Assets unter dem gleichen Kontrollregime wie Aktien oder Anleihen verwaltet werden können.
Das betrifft sowohl die Transparenz auf Positionsebene als auch aufsichtsrechtliche Anforderungen wie die Risikoeinordnungen, Kursverfügbarkeit oder Look-Through-Analysen im Reporting.
Die VoraussetzungenDamit ein Investment sowohl den internen Anforderungen des Investmenthauses als auch den regulatorischen Vorgaben entspricht, muss es insbesondere folgende Produktattribute aufweisen:
- Regulierung: Zulassung durch nationale Aufsichtsbehörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) oder die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma)
- Sicherheitsarchitektur: geprüfte Verwahrlösungen mit Multisignatur, Cold Storage, redundanter Infrastruktur
- Transparenz und Reporting: nachvollziehbare Bewertung, tägliche NAV-Berechnung, ESG-Konformität
- Standardisierte Produktstruktur: WKN/ISIN, handelbar über etablierte Plattformen/Börsen, durchgehende Kurs- und Datenversorgung über einschlägige Systeme
- Liquidität in ausreichender Höhe: tatsächlich handelbare Quotierung durch Marketmaker in institutioneller Größenordnung
All diese Elemente sind voraussetzend um digitale Assets wie Bitcoin, Ethereum und Co. als liquide und investierbare Anlageklasse zu qualifizieren und damit für institutionelle Anleger „salonfähig“ zu machen.
Direktinvestments in Kryptowährungen sind – de facto – für die meisten institutionellen Anleger schon operativ gar nicht darstellbar. Sie bergen erhebliche Handling-Risiken (sichere Offline-Speicherung von Private Keys) und fordern erheblichen, manuellen Mehraufwand im Reporting.
Dieser kann wiederum die potenzielle Fehlerquote im Reporting erhöhen. Gerade mit Blick auf steuerliche Fristen und andere regulatorische Vorgaben ist das Direktinvestment in Krypto, insbesondere für Einzelmandate, eher ungeeignet.
Das institutionstaugliche Krypto-Produkt in EuropaGlobal betrachtet sind die Anforderungen an ein institutionstaugliches Produkt weitgehend einheitlich. Lediglich in der praktischen Umsetzung gibt es mitunter regionale Besonderheiten.
Beispielsweise sind in den USA ETFs auf einzelne Assets wie Bitcoin zulässig, da dort keine Mindestanforderungen an die Diversifizierung bestehen. In Europa hingegen gelten ETFs formal als Fonds und unterliegen strengen Diversifikationsvorgaben.
Daher kommen hier alternative Strukturen zum Einsatz, um institutionellen Anlegern den Zugang zu Krypto-Investments zu ermöglichen.
Durchgesetzt hat sich in Europa das ETP (Exchange Traded Product), das im Falle von Krypto als ETN (Exchange Traded Note) begeben wird. Gleichwohl eint die Anleger beider Kontinente aber eine wichtige Basis-Anforderung an ihre Krypto Produkte: Die physische Besicherung des Produkts.
Rolle der physischen BesicherungInstitutionelle Investoren bevorzugen die physische Besicherung nicht nur, sie kaufen auch nur Produkte, die vollständig durch echte Kryptowährungen hinterlegt sind und deren Verwahrung über eine geprüfte Custody-Infrastruktur erfolgt. Das ist hier wie in den USA gleich.
Neben allgemeinen Sicherheitsfragen – Stichwort unmittelbarer Zugriff auf das Asset – gibt es nämlich auch noch einen „technischen“ Sicherheitsaspekt: Das Kontrahentenrisiko. Ungeachtet der Tatsache, dass der fähige Asset Manager selbiges gerne generell ausschließen würde, hat er hausinterne Limite und sogar regulatorische Höchstgrenzen für das Counterpartyrisk. Das greift im Zweifel nämlich durch die Struktur durch.
Und sollte der Asset Manager gegen einen Swappartner des ETPs schon eine andere Position in seinem Portfolio haben, erreicht er schnell Grenzen, die das operative Handling anstrengend machen können. Von dem signifikant erhöhten Reportingaufwand erstmal abgesehen. Entsprechend sind voll replizierende Produkte für institutionelle Investoren der einzig gangbare Weg.
Integration in bestehende Infrastruktur: ISIN, Bloomberg und andere AnforderungenMit der Erweiterung des Fondsstandortgesetzes Mitte 2021 haben Spezialfonds in Deutschland unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent des Fondsvolumens direkt in Krypto Assets zu allokieren.
Dazu muss die KAG eine von der Bafin zugelassene Krypto-Verwahrstelle als Depotstelle nominieren und spezialisierte Krypto-Broker, die mit dem Kauf oder Verkauf der digitalen Assets beauftragt werden, auf entsprechende Brokerlisten aufnehmen.
Das erfordert jeweils eine intensive Due Diligence – gegebenenfalls sogar auf jährlicher Basis – und ist zugleich aufwändig und teuer. Zudem gilt dies, wie gesagt, auch nur für einige Spezialfonds aus Deutschland.
Daher steht aktuell den meisten institutionellen Investoren de facto nur ein praktikabler Zugang zur Krypto-Welt offen: Der über das Wertpapier. Mit vollständiger Einbindung in die bestehende Kapitalmarktinfrastruktur mit denselben, freigegebenen Handels- und Abwicklungswegen.
Ein Krypto-Investment in Wertpapierform ermöglicht nicht nur den meisten UCITS-Fonds den Zugang zu dieser Anlageklasse. Auch Managed Accounts und andere vermögensverwaltende Mandate können so Krypto-Anteile einfach, transparent, sicher und komfortabel in ihre Portfolios einbinden.
Die Voraussetzungen dafür sind unter anderem:
- ISIN/WKN als eindeutige Identifikation
- Listing auf regulierten Börsen wie Xetra, SIX oder Euronext
- Kurs- und weitere Daten über Bloomberg, Refinitiv (Reuters), WM-Daten, etc.
- Integration in bestehende Buchungssysteme (Simcorp, Aladdin etc.)
- Clearing & Settlement über etablierte Partner (Clearstream, Euroclear, etc.)
Erst durch die „Brückentechnologie“ Wertpapier/ETP lassen sich die Investmentprozesse institutioneller Investoren derzeit ohne nennenswerten Mehraufwand um digitale Assets erweitern.
Regulierung: Der entscheidende Standortvorteil?Neben den oben beschriebenen technologischen und operativen Aspekten spielt ebenso die Regulierung der Produkte selbst eine zentrale Rolle für den Durchbruch im institutionellen Segment.
Die europäische Union hat mit Micar (Markets in Crypto-Assets Regulation) einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte geschaffen, der Innovationen fördern und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes ermöglichen soll. Dadurch wurde schon auf europäischer Ebene eine grundsätzliche Rechtssicherheit für den Umgang mit Krypto geschaffen.
Die Umsetzung der Richtlinie liegt in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedsstaaten — und der deutsche Markt zeigt hier, wie Regulierung gezielt als Standortvorteil genutzt werden kann.
Bafin-Zulassung als QualitätssiegelProdukte mit BaFin-Zulassung genießen international ein hohes Ansehen. Für viele Institutionelle – speziell aus dem Ausland – ist die Aufsicht durch die deutsche Bafin ein Gütesiegel für Produktqualität, Transparenz und regulatorische Integrität. Sie signalisiert, dass ein Produkt Mindeststandards in Bezug auf Risikomanagement, Anlegerinformation und Compliance erfüllt. Insbesondere bei der Erstzulassung.
Gerade in einem global noch uneinheitlich regulierten Markt wie jenem der digitalen Assets und der darauf basierenden Produktstrukturen wird eine Bafin-Zulassung zu einem echten Wettbewerbsvorteil – sowohl für Emittenten als auch für grenzüberschreitend agierende Investoren.
Verwahrung in Deutschland: Vertrauen für Risk-OfficerAuch die Verwahrung spielt eine zentrale Rolle für das institutionelle Vertrauen. Viele Unternehmen bestehen auf einer Verwahrung bei BaFin-regulierten Verwahrstellen in Deutschland.
Die Gründe:
- Klar definierte Haftung und Aufsicht
- Sanktionierte Prozesse für Zugang, Kontrolle und Notfallmaßnahmen
- Verfügbarkeit für Prüfungszwecke und internes Reporting
Für Risk-Manager und Compliance-Officer ist das ein entscheidender Faktor. Es macht digitale Assets nicht nur sicherer, sondern auch kontrollierbarer. Und es hält im Zweifel sogar den Fondsmanager und seine Mitarbeiter frei von Haftung.
Rechtssicherheit, auch bei steuerlichen FragenNicht nur die allgemeine rechtliche, sondern auch die steuerliche Behandlung von Krypto-Investments muss eindeutig geregelt sein — insbesondere für institutionelle Investoren. Denn die Assetklasse Krypto ist für viele bereits Abenteuer genug — da will sich kein Fondsmanager zusätzliche steuerliche Risiken ins Portfolio holen.
Auch hier haben ETPs, sofern entsprechend aufgesetzt, einen großen Vorteil: Während sie innerhalb des Sondervermögens für gewöhnlich wie jedes andere Wertpapier behandelt werden, ergibt sich eine Besonderheit bei der Aufnahme in die Depots von Privatanlegern im Rahmen von Einzelmandaten: Kursgewinne aus ETPs, die dem (End-)Anleger das Recht zur physischen Lieferung der digitalen Assets auf ein Hot-Wallet einräumen, müssen nicht versteuert werden – nach einer Haltedauer von zwölf Monaten.
Diese Besonderheit wird zum Beispiel bei entsprechenden Gold ETPs schon seit Jahren gelebt und ist für viele Endkunden ein ausschlaggebendes Argument. Vermögensverwalter haben sich dahingehend adaptiert und buchen im Rahmen von Mandaten den Kunden nur noch entsprechend gestaltete Produkte ein. Sowohl bei Gold-, als auch bei Krypto-Produkten.
Krypto ist im Mainstream angekommenWird Krypto zur festen Assetklasse im institutionellen Portfolio? Die simple Antwort ist: Nein! Krypto ist heute längst ein fester Bestandteil einer professionell diversifizierten Asset-Allokation.
Während in Deutschland derzeit nur ausgewählte Spezialfonds direkt in Krypto investieren können beziehungsweise dürfen, hat sich in Europa das physisch besicherte Wertpapier als bevorzugte Lösung etabliert. Es ermöglicht Vermögensverwaltern, einfach, kosteneffizient und rechtssicher in diese junge Assetklasse zu investieren.
Auch wenn das in Deutschland verwaltete Vermögen in Krypto-Produkten noch nicht die Größenordnungen erreicht, die in den USA über vergleichbare ETFs investiert wurden, wächst die Allokation in Krypto hierzulande dennoch rasant — und vor allem kontinuierlich. Krypto ist also auch unter Asset Managern jetzt schon Mainstream. Nur eben verbrieft.
Über den Gastautor:
Dirk Heß ist Geschäftsführer von nxt Assets, einem Anbieter von Bitcoin- und Ethereum-ETPs.
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