IMPI bestätigt: Mit künstlicher Intelligenz erstellte Werke können nicht registriert werden.

Der Direktor des mexikanischen Instituts für gewerbliches Eigentum (IMPI), Santiago Nieto, erklärte, dass in Mexiko keine mit künstlicher Intelligenz geschaffenen Werke registriert werden dürfen. Der Grund dafür sei, dass nach der geltenden Gesetzgebung nur Einzelpersonen Inhaber geistiger Eigentumsrechte sein können.
Nieto betonte, dass Kreativität und Originalität menschliche Eigenschaften seien und dass die Früchte des Einfallsreichtums nur Menschen zugeschrieben werden könnten, nicht automatisierten Systemen. Daher könne KI nicht als Urheber oder Eigentümer einer Schöpfung anerkannt werden.
Der Beamte erklärte, dass Sanktionen für den Missbrauch von KI administrativer Natur seien. Dazu könnten die Abschaltung von Servern, die Schließung von Geschäftsbetrieben und sogar die Beschlagnahmung von KI-gestützter Produktion gehören.
Das vorgeschlagene Bundesgesetz zum Schutz des gewerblichen Eigentums soll den Schutz der Urheberrechte an mithilfe von KI erstellten Werken stärken. Damit sollen Urheber geschützt und sichergestellt werden, dass der menschliche Geist in Mexiko als alleiniger Eigentümer des geistigen Eigentums anerkannt wird.
La Verdad Yucatán