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Entlassene Frau, die den Tod ihres Sohnes vortäuschte, muss Arbeitgeber 45.000 Euro zahlen

Entlassene Frau, die den Tod ihres Sohnes vortäuschte, muss Arbeitgeber 45.000 Euro zahlen
Bizarre Klage
Von Malini Witlox Geändert :
© iStock/Foto nur zu Illustrationszwecken Entlassene Frau, die den Tod ihres Sohnes vortäuschte, muss Arbeitgeber 45.000 Euro zahlen
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Eine Frau, die den Tod ihres Sohnes vortäuschte und ihren Arbeitgeber den Grabstein bezahlen ließ, wurde zu Recht entlassen. Sie muss ihrem Arbeitgeber knapp 45.000 Euro zurückzahlen, unter anderem für den Grabstein und Schadensersatz wegen einer unrechtmäßigen Kündigung.

Die Frau in ihren Vierzigern arbeitete seit November 2024 28 Stunden pro Woche als Sicherheitsexpertin bei der niederländischen Forschungsagentur Triangular Group Information Services and Networking (TGI). Sie wurde an die Gemeinde Rotterdam abgeordnet, erschien dort jedoch nach einer Woche nicht.

Als der Projektleiter sie deswegen anrief, teilte sie mit, dass ihr Sohn schwer krank sei und im Krankenhaus liege. Einige Wochen später gab sie bekannt, dass ihr Sohn gestorben sei und sie Gefahr laufe, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, da sie die Beerdigungskosten nicht bezahlen könne.

Aus Mitleid bot TGI an, einen Teil des Grabsteins zu bezahlen und überwies ihr im Dezember 2024 2.000 Euro mit der Bitte um Vorlage einer Rechnung. Nach dem Termin der angeblichen Beerdigung schickte die Frau die Rechnung und eine digitale Trauerkarte an ihren Arbeitgeber.

Mitarbeiter, der über den Tod seiner Freundin gelogen hatte, wurde doch noch gefeuert

Weil die Rechnung und die Kondolenzkarte bei TGI Zweifel aufwarfen, wurde die Frau am 20. Dezember 2024 im Rahmen einer Untersuchung wegen möglichen Betrugs suspendiert. Bald stellte sich heraus, dass ihr Sohn doch nicht tot war.

Auf der Stelle gefeuert

Kurz vor Weihnachten wurde sie wegen Lügen, Urkundenfälschung und Nichterscheinens zur Arbeit unter falschen Begründungen fristlos entlassen. TGI erstattete Anzeige wegen Betrugs und ging auch vor Gericht, um eine Entschädigung zu erwirken.

Das Unternehmen verlangte eine Entschädigung für die zu Unrecht überwiesenen Beerdigungskosten, für nicht zurückgegebenes Firmenvermögen und für weitere Schäden. Aufgrund des Verhaltens der Frau konnten die Arbeiten nicht durchgeführt werden und TGI musste einen Ersatz finden.

Der Richter entschied weitgehend zugunsten des Unternehmens. Innerhalb von sieben Tagen muss die Frau 45.000 Euro zahlen.

Ob dieser Betrag tatsächlich gezahlt wurde, ist unklar.

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