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Bis zu 500 PLN mehr pro Stadtrat. Es gibt einen Verordnungsentwurf.

Bis zu 500 PLN mehr pro Stadtrat. Es gibt einen Verordnungsentwurf.

  • Das Regierungsgesetzgebungszentrum hat einen Verordnungsentwurf des Finanz- und Wirtschaftsministers veröffentlicht, mit dem die Ausgabengrenzen für Wahlausschüsse bei Wahlen zu den Entscheidungsgremien lokaler Regierungseinheiten erhöht werden sollen.
  • Die Veränderung ist auf steigende Preise für Konsumgüter und Dienstleistungen zurückzuführen – nach Angaben des Statistischen Zentralamtes erreichte die Inflation im Zeitraum vom ersten Quartal 2024 bis zum zweiten Quartal 2025 5,8 Prozent.
  • Bei Ratsmitgliedern kleiner Städte beträgt die Änderung etwa 80 PLN, bei Ratsmitgliedern von Regionalversammlungen jedoch etwa 500 PLN.

Die Regelung basiert auf Artikel 379 § 1 des Wahlgesetzes. Diese Bestimmung verpflichtet den Finanz- und Wirtschaftsminister, bei der Festlegung der Ausgabengrenzen für Wahlausschüsse die Beträge pro Ratsmandat per Verordnung zu erhöhen. Voraussetzung ist ein Anstieg der Inflationsrate um mehr als 5 %.

Laut Statistischem Zentralamt stiegen die Preise zwischen dem ersten Quartal 2024 und dem zweiten Quartal 2025 um 5,8 Prozent. Da damit die gesetzliche Schwelle von 5 Prozent überschritten wurde, entstand eine Verpflichtung zur Anpassung der Grenzwerte.

Wie in der Begründung des Gesetzentwurfs dargelegt, soll die Änderung sicherstellen, dass die Ausgabengrenzen der Wahlkommissionen realistisch sind, die aktuelle Wirtschaftslage widerspiegeln und den Wahlkampf nicht übermäßig einschränken. Es wurde betont, dass die Quotenanpassungen nicht zyklisch erfolgen, sondern von der Preisdynamik abhängen. Daher können Regelungen je nach Indikatoren des Zentralen Statistikamts (GUS) zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten.

Änderungen der Ausgabengrenzen für ein Ratsmandat

Nach der Erhöhung um 5,8 % betragen die Ausgabengrenzen pro Ratssitz:

  • Gemeinderat (bis 40.000 Einwohner): 1.514,56 PLN (statt 1.431,53 PLN) .
  • Gemeinderat (über 40.000 Einwohner) und Warschauer Bezirksräte: 1.817,49 PLN (statt 1.717,85 PLN).
  • Kreisrat: 3.634,95 PLN (statt 3.435,68 PLN).
  • Stadtrat mit Bezirksrechten: 5.452,42 PLN (statt 5.153,52 PLN).
  • Woiwodschaftsversammlung: 9.087,37 PLN (statt 8.589,20 PLN)

Die neue Verordnung wurde zur interministeriellen Beratung vorgelegt. Sie soll die aktuelle Verordnung vom 28. März 2024 ersetzen. Sie tritt 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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