Im Juli ist die DAS-MEI-Zahlung am 21. fällig

Ausnahmsweise haben Kleinunternehmer im Juli bis zum 21. Juli Zeit, ihre Rechnung für das Simples Nacional Tax Collection Document (DAS-MEI) zu begleichen. Die einzige monatliche Zahlungsverpflichtung dieser Kategorie ist am 20. Juli fällig, der in diesem Monat auf einen Sonntag fällt. Dadurch verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.
DAS-MEI fasst die Erhebung der Steuern (INSS, ICMS und ISS) in einem einzigen Leitfaden zusammen und legt einen festen monatlichen Betrag von 5 % des Mindestlohns fest, zuzüglich Erhöhungen je nach ausgeübter Tätigkeit. Der Berater muss bezahlt werden, auch wenn der einzelne Kleinunternehmer nicht arbeitet . MEIs im Handels- und Industriesektor schlagen mit 1 R$ zu Buche, während Dienstleister weitere 5 R$ aufschlagen.
Unternehmer, die beide Arten von Tätigkeiten ausüben, müssen beide Steuern zahlen, was zusätzliche 6 R$ ausmacht. Der Betrag variiert daher je nach Tätigkeit zwischen 75,90 und 81,90 R$. Für MEI-Lkw-Fahrer beträgt der Richtwert zwischen 182,16 und 188,16 R$, abhängig von der Art des transportierten Produkts und dem Bestimmungsort.
Sebrae rät davon ab, die Zahlung bis zur letzten Minute aufzuschieben und bietet auf der Website der Einrichtung, per App oder telefonisch unter der 0800-Nummer ein kostenloses Tool zur Rechnungsstellung an.
Wenn Sie den Vorgang über das Sebrae-Portal abschließen, melden Sie sich einfach mit Ihrer CPF (brasilianische Steuernummer) und Ihrem Passwort an. Anschließend gelangen Sie in den personalisierten Bereich „Meine Pinnwand“, wo Sie online einen Einzahlungsschein oder Code erstellen und Ihren Beitragszahlungsverlauf einsehen können.
Sie können den Service auch über die Sebrae-App nutzen, die Sie auf Ihr Smartphone herunterladen können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sebrae-Kundenservicecenter unter 0800 570 0800.
Vorteile
Durch die monatliche Beitragszahlung hat der MEI Anspruch auf verschiedene Leistungen der sozialen Sicherheit, wie etwa eine Erwerbsunfähigkeitsrente, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Hinterbliebenenrente, Altersrente und Unterstützung bei der Inhaftierung seiner Familienangehörigen. Die Berechnung der Leistungen erfolgt auf Grundlage der von den Versicherten geleisteten Beiträge unter Einhaltung der Mindestwartezeit für die jeweilige Sozialversicherungsleistung. Zahlt ein Kleinstunternehmer länger als 12 Monate keine Beiträge, verliert er seinen Sozialversicherungsstatus.
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