Union legt 26 Vorschläge zur Bekämpfung von Betrug und Steuerhinterziehung vor

Die Gewerkschaft der Steuerbeamten (STI) legte der Regierung 26 Vorschläge zur verstärkten Bekämpfung von Betrug und Steuerhinterziehung vor, darunter die Verknüpfung gerichtlicher Daten mit dem elektronischen Rechnungssystem oder strengere Kontrollen digitaler Plattformen und Zahlungen.
Die Liste der Vorschläge wurde heute veröffentlicht und enthält den Vorschlag, dass alle Zahlungen über 10 Euro in jedem gewerblichen Betrieb elektronisch auf ein zu diesem Zweck bei der Steuerbehörde (AT) registriertes Bankkonto erfolgen müssen.
Die Steuerbeamten fügen hinzu, dass es notwendig sei, die Teams, die Maßnahmen zur Kontrolle des Warenverkehrs durchgeführt haben, wieder einzusetzen, da das derzeitige Format vorhersehbar sei und den Warenverkehr im Zusammenhang mit der Schattenwirtschaft erlaube.
Die Gewerkschaft fordert die AT außerdem auf, bei den Gerichten Informationen über Gerichtsverfahren einzuholen, in denen Anwälte als Rechtsvertreter bestellt sind, und diese Informationen mit dem E-Rechnungsportal abzugleichen, um die Ausstellung einer Rechnung oder eines Honorarbelegs an den Mandanten zu beurteilen.
Die STI forderte eine stärkere Kontrolle über automatische Zahlungsmethoden wie MBWay oder Zahlungsreferenzen an Geldautomaten und schlug den Einsatz von Tools für künstliche Intelligenz und speziellen, dezentralen Teams vor, um Verkäufe zu kontrollieren, die über Online-Plattformen – wie etwa soziale Netzwerke – getätigt oder beworben werden.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen schlagen die Steuerbeamten vor, dass es Einwohnern außerhalb der Europäischen Union (EU) nicht gestattet sein sollte, Unternehmen mit Hauptsitz in Portugal zu leiten, oder dass sie „nach Wahl“ zwischen den Mehrwertsteuersystemen wechseln sollten, und zwar vom standardmäßigen vierteljährlichen System zum standardmäßigen monatlichen System.
Im Brief an das Staatssekretariat für Steuern wird zudem darauf hingewiesen, dass Vereinfachungen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung spielen können, insbesondere durch die Minimierung von Steuervergünstigungen und Subventionen, die Wahl von Steuersatzsenkungen und Steuervereinfachungen oder die Harmonisierung der Steuersätze innerhalb der EU.
Steuerbeamte sind der Ansicht, dass die Ausweitung des vereinfachten Systems für kleine Unternehmen und die Schaffung einfacherer Besteuerungskriterien es der AT ermöglichen könnten, sich auf größere Unternehmen zu konzentrieren.
Im Bereich der Aufsicht fordert die STI Anreize für proaktive Mitarbeiter im Kampf gegen Betrug und Steuerhinterziehung, damit diese sofort handeln und ihre Aktionen auf der Straße verstärken können. Außerdem fordert sie eine Änderung des Artikels des Cybercrime-Gesetzes von 2009 über den unrechtmäßigen Zugriff auf Computersysteme, damit dieser nicht „zu einer Einschränkung der Arbeit der AT“ wird.
Nach Ansicht der Finanzbehörden sollten Manager von Unternehmen, deren Schulden eine bestimmte Höhe überschreiten oder die insolvent sind, „von der Ausübung von Führungsaufgaben ausgeschlossen werden“.
Zu den Empfehlungen gehören außerdem das Ende der Margenregelung im Automobilhandel, die Anwendung des ‚Reverse-Charge-Verfahrens‘ bei der Arbeitnehmerüberlassung – „um Betrug in Unternehmen zu bekämpfen, die ‚fälschlich‘ Arbeitskräfte bereitstellen“ – oder die Durchführung von Computerprüfungen, die in der Zusatzregelung zum Steuer- und Zollprüfungsverfahren vorgesehen sind.
Die Gewerkschaft der Steuerbeamten (STI) legte der Regierung 26 Vorschläge zur verstärkten Bekämpfung von Betrug und Steuerhinterziehung vor, darunter die Verknüpfung gerichtlicher Daten mit dem elektronischen Rechnungssystem oder strengere Kontrollen digitaler Plattformen und Zahlungen.
Die Liste der Vorschläge wurde heute veröffentlicht und enthält den Vorschlag, dass alle Zahlungen über 10 Euro in jedem gewerblichen Betrieb elektronisch auf ein zu diesem Zweck bei der Steuerbehörde (AT) registriertes Bankkonto erfolgen müssen.
Die Steuerbeamten fügen hinzu, dass es notwendig sei, die Teams, die Maßnahmen zur Kontrolle des Warenverkehrs durchgeführt haben, wieder einzusetzen, da das derzeitige Format vorhersehbar sei und den Warenverkehr im Zusammenhang mit der Schattenwirtschaft erlaube.
Die Gewerkschaft fordert die AT außerdem auf, bei den Gerichten Informationen über Gerichtsverfahren einzuholen, in denen Anwälte als Rechtsvertreter bestellt sind, und diese Informationen mit dem E-Rechnungsportal abzugleichen, um die Ausstellung einer Rechnung oder eines Honorarbelegs an den Mandanten zu beurteilen.
Die STI forderte eine stärkere Kontrolle über automatische Zahlungsmethoden wie MBWay oder Zahlungsreferenzen an Geldautomaten und schlug den Einsatz von Tools für künstliche Intelligenz und speziellen, dezentralen Teams vor, um Verkäufe zu kontrollieren, die über Online-Plattformen – wie etwa soziale Netzwerke – getätigt oder beworben werden.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen schlagen die Steuerbeamten vor, dass es Einwohnern außerhalb der Europäischen Union (EU) nicht gestattet sein sollte, Unternehmen mit Hauptsitz in Portugal zu leiten, oder dass sie „nach Wahl“ zwischen den Mehrwertsteuersystemen wechseln sollten, und zwar vom standardmäßigen vierteljährlichen System zum standardmäßigen monatlichen System.
Im Brief an das Staatssekretariat für Steuern wird zudem darauf hingewiesen, dass Vereinfachungen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung spielen können, insbesondere durch die Minimierung von Steuervergünstigungen und Subventionen, die Wahl von Steuersatzsenkungen und Steuervereinfachungen oder die Harmonisierung der Steuersätze innerhalb der EU.
Steuerbeamte sind der Ansicht, dass die Ausweitung des vereinfachten Systems für kleine Unternehmen und die Schaffung einfacherer Besteuerungskriterien es der AT ermöglichen könnten, sich auf größere Unternehmen zu konzentrieren.
Im Bereich der Aufsicht fordert die STI Anreize für proaktive Mitarbeiter im Kampf gegen Betrug und Steuerhinterziehung, damit diese sofort handeln und ihre Aktionen auf der Straße verstärken können. Außerdem fordert sie eine Änderung des Artikels des Cybercrime-Gesetzes von 2009 über den unrechtmäßigen Zugriff auf Computersysteme, damit dieser nicht „zu einer Einschränkung der Arbeit der AT“ wird.
Nach Ansicht der Finanzbehörden sollten Manager von Unternehmen, deren Schulden eine bestimmte Höhe überschreiten oder die insolvent sind, „von der Ausübung von Führungsaufgaben ausgeschlossen werden“.
Zu den Empfehlungen gehören außerdem das Ende der Margenregelung im Automobilhandel, die Anwendung des ‚Reverse-Charge-Verfahrens‘ bei der Arbeitnehmerüberlassung – „um Betrug in Unternehmen zu bekämpfen, die ‚fälschlich‘ Arbeitskräfte bereitstellen“ – oder die Durchführung von Computerprüfungen, die in der Zusatzregelung zum Steuer- und Zollprüfungsverfahren vorgesehen sind.
Die Gewerkschaft der Steuerbeamten (STI) legte der Regierung 26 Vorschläge zur verstärkten Bekämpfung von Betrug und Steuerhinterziehung vor, darunter die Verknüpfung gerichtlicher Daten mit dem elektronischen Rechnungssystem oder strengere Kontrollen digitaler Plattformen und Zahlungen.
Die Liste der Vorschläge wurde heute veröffentlicht und enthält den Vorschlag, dass alle Zahlungen über 10 Euro in jedem gewerblichen Betrieb elektronisch auf ein zu diesem Zweck bei der Steuerbehörde (AT) registriertes Bankkonto erfolgen müssen.
Die Steuerbeamten fügen hinzu, dass es notwendig sei, die Teams, die Maßnahmen zur Kontrolle des Warenverkehrs durchgeführt haben, wieder einzusetzen, da das derzeitige Format vorhersehbar sei und den Warenverkehr im Zusammenhang mit der Schattenwirtschaft erlaube.
Die Gewerkschaft fordert die AT außerdem auf, bei den Gerichten Informationen über Gerichtsverfahren einzuholen, in denen Anwälte als Rechtsvertreter bestellt sind, und diese Informationen mit dem E-Rechnungsportal abzugleichen, um die Ausstellung einer Rechnung oder eines Honorarbelegs an den Mandanten zu beurteilen.
Die STI forderte eine stärkere Kontrolle über automatische Zahlungsmethoden wie MBWay oder Zahlungsreferenzen an Geldautomaten und schlug den Einsatz von Tools für künstliche Intelligenz und speziellen, dezentralen Teams vor, um Verkäufe zu kontrollieren, die über Online-Plattformen – wie etwa soziale Netzwerke – getätigt oder beworben werden.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen schlagen die Steuerbeamten vor, dass es Einwohnern außerhalb der Europäischen Union (EU) nicht gestattet sein sollte, Unternehmen mit Hauptsitz in Portugal zu leiten, oder dass sie „nach Wahl“ zwischen den Mehrwertsteuersystemen wechseln sollten, und zwar vom standardmäßigen vierteljährlichen System zum standardmäßigen monatlichen System.
Im Brief an das Staatssekretariat für Steuern wird zudem darauf hingewiesen, dass Vereinfachungen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung spielen können, insbesondere durch die Minimierung von Steuervergünstigungen und Subventionen, die Wahl von Steuersatzsenkungen und Steuervereinfachungen oder die Harmonisierung der Steuersätze innerhalb der EU.
Steuerbeamte sind der Ansicht, dass die Ausweitung des vereinfachten Systems für kleine Unternehmen und die Schaffung einfacherer Besteuerungskriterien es der AT ermöglichen könnten, sich auf größere Unternehmen zu konzentrieren.
Im Bereich der Aufsicht fordert die STI Anreize für proaktive Mitarbeiter im Kampf gegen Betrug und Steuerhinterziehung, damit diese sofort handeln und ihre Aktionen auf der Straße verstärken können. Außerdem fordert sie eine Änderung des Artikels des Cybercrime-Gesetzes von 2009 über den unrechtmäßigen Zugriff auf Computersysteme, damit dieser nicht „zu einer Einschränkung der Arbeit der AT“ wird.
Nach Ansicht der Finanzbehörden sollten Manager von Unternehmen, deren Schulden eine bestimmte Höhe überschreiten oder die insolvent sind, „von der Ausübung von Führungsaufgaben ausgeschlossen werden“.
Zu den Empfehlungen gehören außerdem das Ende der Margenregelung im Automobilhandel, die Anwendung des ‚Reverse-Charge-Verfahrens‘ bei der Arbeitnehmerüberlassung – „um Betrug in Unternehmen zu bekämpfen, die ‚fälschlich‘ Arbeitskräfte bereitstellen“ – oder die Durchführung von Computerprüfungen, die in der Zusatzregelung zum Steuer- und Zollprüfungsverfahren vorgesehen sind.
Diario de Aveiro