TC BURSA 12. Zivilgericht des Friedens

Der Kläger Mehmet Hamdi Eraslan ist sich BEWUSST, dass die Immobilie mit der Grundstücksnummer 5971 Block 11 im Stadtteil Alacahırka, Bezirk Osmangazi, Provinz Bursa, ihm gehört und dass er aufgrund der unterbliebenen Benachrichtigung und der unterbliebenen Adressermittlung „innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, falls vorhanden, antworten muss, um innerhalb dieser Frist die ersten Einwände zu erheben. Wenn Sie nicht antworten, können Sie die ersten Einwände nicht erheben und es wird davon ausgegangen, dass Sie die in der Klageschrift behaupteten Tatsachen bestritten haben. Gemäß Artikel 318 der Zivilprozessordnung (HMK) müssen Sie alle Beweise klar darlegen und angeben, für welche Tatsache sie sich beziehen. Sie müssen Ihrer Klageschrift die Beweise beifügen, die Sie haben, und Informationen beifügen, um sicherzustellen, dass diese für Dokumente und Akten, die von anderen Orten gebracht werden, gefunden werden können.“ Es ist Ihnen außerdem BEWUSST, dass, wenn Sie am 24.09.2025 um 10:50 Uhr, wenn die Anhörung vertagt wurde, nicht in unserem Gericht anwesend sind oder wenn Sie nicht durch einen Anwalt vertreten sind, der Prozess in Ihrer Abwesenheit fortgesetzt und entschieden wird. DIES WIRD ÖFFENTLICH BENACHRICHTIGT, STATT EINES KLAGEANSPRUCHS.
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ahaber