VOM EŞME-ZIVILGERICHT FÜR FRIEDEN

INTERNER BEKLAGTER: İSMAİL KOÇ. Am Ende der öffentlichen Verhandlung des bei unserem Gericht gegen die Klägerin SABİTE SEMİHA AKSOY eingereichten Falles der Auflösung einer Partnerschaft (gemeinsames Eigentum);
Da die Partnerschaft hinsichtlich der Immobilien mit den Nummern 657 Block 9, Parzelle Üçeylül, Bezirk Eşme, Provinz Uşak, 657 Block 10, Parzelle Üçeylül, Bezirk Eşme, Provinz Uşak, 657 Block 23, Parzelle Üçeylül, Bezirk Eşme, Provinz Uşak, 657 Block 24, Parzelle Üçeylül, Bezirk Eşme, Provinz Uşak und 657 Block 25 im Stadtteil Üçeylül, Bezirk Eşme, Provinz Uşak, nicht durch eine Naturalteilung aufgelöst werden kann, wurde mit der ANNAHME der vom Kläger eingereichten Klage entschieden , dass SIE DURCH EINEN VERKAUF DURCH ALLGEMEINE VERSTEIGERUNG AUFGELÖST WERDEN . Die Bekanntmachung erfolgt durch eine Bekanntmachung anstelle einer Bekanntmachung. 23.07.2025
ahaber