Ist der Name eines Modehauses zu bekannt, um ihn als Marke zu schützen? Der Oberste Gerichtshof wird entscheiden.
Die Richter entschieden, dass die Doktrin der ausländischen Äquivalente auf den Namen „Vetements“ anwendbar sei, und argumentierten, dass eine ausreichende Zahl von Amerikanern wisse, dass das Wort „vêtements“ auf Französisch einfach „Kleidung“ bedeute, weshalb es nicht als Marke eingetragen werden könne.
Die Anwälte von Vetements gaben nicht auf und legten erneut Berufung beim Gericht ein. Es sollte geklärt werden, ob das Recht, einen Namen als Marke zu schützen, von seiner Bedeutung in der englischen Übersetzung oder von der Wahrnehmung durch amerikanische Verbraucher abhängt. Diesmal wird der Antrag vor dem Obersten Gerichtshof der USA verhandelt.
Modehaus Vetements kämpft vor Gericht um sein NamensrechtIn ihrer jüngsten Klageschrift weisen die Anwälte von Vetements darauf hin, dass weniger als ein Prozent der Amerikaner gut genug Französisch sprechen, um das französische Wort „Vetements“ mit dem englischen Wort „Clothing“ (Kleidung) zu assoziieren. Wie die Vertreter der Marke betonen, verbindet eine ausreichend große Gruppe amerikanischer Verbraucher den Namen „Vetements“ mit der Schweizer Marke, die 2014 von den beiden georgischen Designerbrüdern Demna und Guram Gvasalia gegründet wurde. Ersterer ist derzeit Kreativdirektor des italienischen Modehauses Gucci .
Sie fügen hinzu, dass die Doktrin der ausländischen Äquivalente veraltet sei und nicht mehr mit den heutigen Realitäten übereinstimme. Sie weisen auch darauf hin, dass der Oberste Gerichtshof bereits 1988 einen Präzedenzfall im Fall der Marke „La Favorita“ (spanisch für „Favorit“) anwandte und 2020 die Registrierung des Namens der beliebten Plattform Booking.com (englisch: „buchen“) genehmigte.
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Beobachtern zufolge wird die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs künftige Entscheidungen amerikanischer Behörden in ähnlichen Fällen beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, welcher Ansatz sinnvoller ist: die Übersetzung eines Wortes ins Englische oder seine Wahrnehmung durch die Verbraucher.
RP