Kammer genehmigt Nutzung des Sozialfonds zur Finanzierung der Schuldentilgung für ländliche Erzeuger

BRASILIA – Die Abgeordnetenkammer hat am Mittwochabend, dem 16., mit 346 zu 93 Stimmen einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Nutzung des Sozialfonds als Finanzierungsquelle für eine spezielle Finanzierungslinie zur Begleichung der Schulden ländlicher Erzeuger genehmigt. Die Maßnahme umfasst ländliche Kreditgeschäfte , nicht-ländliche Schulden aus Krediten zur Rückzahlung ländlicher Kreditgeschäfte und Schuldverschreibungen für ländliche Produkte (CPR) von Erzeugern, die zwischen 2020 und 2025 zwei- oder mehrmals von Klimaereignissen betroffen waren.
Nach Ansicht des Berichterstatters Afonso Hamm (PP-RS) ist die Kreditlinie auf insgesamt 30 Milliarden R$ begrenzt, mit individuellen Obergrenzen von 10 Millionen R$ pro Erzeuger und 50 Millionen R$ pro Genossenschaft oder Eigentumswohnungsanlage.
Der Gesetzentwurf sieht Zinssätze von 3,5 % für das Nationale Programm zur Stärkung der Familienlandwirtschaft (Pronaf) , 5,5 % für das Nationale Programm zur Unterstützung mittelständischer ländlicher Erzeuger (Pronamp) und 7,5 % für die übrigen vor. Dem Text zufolge gibt es eine Laufzeit von zehn Jahren mit einer dreijährigen tilgungsfreien Zeit und einer 15-jährigen tilgungsfreien Zeit in „außergewöhnlichen Fällen“.
Die refinanzierten Beträge werden nach Maßgabe der Zahlungen der Begünstigten schrittweise wieder in den Sozialfonds eingespeist, so der Berichterstatter. Hamm betont zudem, dass die Verwendung von Mitteln aus dem Sozialfonds eine finanzielle Ausgabe darstelle und daher weder die Primärausgaben des neuen Finanzrahmens zusätzlich belaste noch die im Haushaltsrichtliniengesetz für 2025 festgelegten Ergebnisziele verletze.
Der Sozialfonds wurde 2010 mit dem Ziel gegründet, Einnahmen aus der Öl- und Gasförderung in Ressourcen für die soziale und regionale Entwicklung umzuwandeln. Der Gesetzentwurf ermächtigt die Verfassungsfonds zudem, Mittel für die Finanzierung ihrer Einsatzgebiete bereitzustellen.
So funktioniert Kredit in der PraxisErfahren Sie mehr über das genehmigte Projekt:
- Ermöglicht die Nutzung des Sozialfonds – Das Gesetz genehmigt die Verwendung der laufenden Einnahmen aus den Jahren 2025 und 2026 sowie des am 31. Dezember 2024 und 2025 verzeichneten finanziellen Überschusses des Sozialfonds als Mittelquelle für die Bereitstellung der Kreditlinie;
- Beinhaltet Schulden aus bis Juni vereinbarten Ratenzahlungen – Die Neuverhandlung betrifft Schulden im Zusammenhang mit überfälligen oder anstehenden Ratenzahlungen aus ländlichen Kreditgeschäften, ob neu verhandelt oder nicht, die bis zum 30. Juni 2025 vereinbart wurden;
- Beinhaltet Darlehen – Das Projekt deckt auch Schulden im Zusammenhang mit Darlehen jeglicher Art ab, unabhängig davon, ob sie fällig sind oder fällig werden, neu verhandelt wurden oder nicht, deren Mittel bis zu sechs Monate nach Veröffentlichung des Gesetzes für die Amortisierung oder Abwicklung von ländlichen Kreditgeschäften oder Zertifikaten für ländliche Produkte verwendet wurden oder werden, die bis zum 30. Juni 2025 formalisiert wurden;
- Beinhaltet Schulden im Zusammenhang mit Zertifikaten für ländliche Produkte – Das Projekt umfasst sogar fällige oder fällig werdende Zertifikate, neu ausgehandelt oder nicht, die bis zum 30. Juni 2025 zugunsten von Finanzinstituten, Produktionsgenossenschaften, Inputlieferanten oder Produktionskäufern ausgegeben wurden, sofern sie bei einer von der Zentralbank zur Durchführung der Tätigkeit der Registrierung oder zentralen Hinterlegung von Finanzanlagen oder Wertpapieren ermächtigten Stelle registriert oder hinterlegt sind;
- Abweichende Regelung für Investitionstätigkeiten – In den drei vorherigen Fällen, wenn sich die Schulden auf Investitionstätigkeiten beziehen, erreicht das Projekt fällige oder fällig werdende Raten nur bis zum 31. Dezember 2027;
- Begünstigte aus dem Nordosten mit längerer Laufzeit – Begünstigte der Finanzierung sind ländliche Erzeuger, ihre Verbände, Genossenschaften und Eigentumswohnungen aus Staaten, die zwischen 2020 und 2025 eine öffentliche Katastrophe oder einen Notstand ausgerufen haben, in denen die Schulden bis zu 10 % höher sind als das ländliche Kreditportfolio der Gemeinde, und die zweimal 20 % des durchschnittlichen Gemeindeeinkommens und 30 % der Produktion verloren haben; im Falle der Begünstigten aus dem Nordosten kann der Katastrophenzeitraum von 2012 bis 2025 reichen;
- Aussetzung der Eintragung in negative Schufa-Einträge – Das Projekt setzt die Fälligkeit, Verwaltungsgebühren, außergerichtlichen, gerichtlichen und steuerlichen Zwangsvollstreckungen, die Eintragung in negative Schufa-Einträge und die jeweiligen Verfahrensfristen in Bezug auf die vom Projekt abgedeckten ländlichen Kreditraten aus.
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