Deutschland verhängt Reisewarnung für vier Provinzen in der Türkei

Das Auswärtige Amt hat seine Reisewarnungen für die Türkei aktualisiert.
Das Ministerium gab zusätzliche Sicherheitsempfehlungen heraus, insbesondere für LGBTQ+-Personen und einige Provinzen an der Grenze zwischen Syrien und dem Irak.
Laut DW wurde in der Erklärung betont, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen in der Türkei rechtlich nicht kriminalisiert seien. Veranstaltungen wie der Pride March seien in den letzten Jahren von Sicherheitskräften verboten und gestört worden. In der Erklärung hieß es außerdem, dass bei einer nicht genehmigten Pride-Veranstaltung im Juni in Istanbul mindestens 50 Personen, darunter auch Ausländer, festgenommen wurden, darunter vier Anwälte. Das Ministerium wies zudem darauf hin, dass LGBTQ+-Personen in der Türkei mit starken Vorurteilen konfrontiert seien und es sowohl von Beamten als auch von Zivilisten zu Gewalt kommen könne.
WARNUNG FÜR VIER PROVINZEN
In der Erklärung wurde erneut vor nicht unbedingt notwendigen Reisen in die an den Irak und Syrien grenzenden Provinzen Şanlıurfa, Mardin, Şırnak und Hakkari gewarnt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass in den letzten Monaten in Großstädten vermehrt Demonstrationen stattgefunden haben, einige U-Bahn-Stationen in Istanbul geschlossen wurden und die Sicherheitskräfte zu harten Maßnahmen gegriffen haben. Deutsche Bürger wurden dringend gebeten, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Es wurde auch vor Falschgeld gewarnt
Das Ministerium berichtete außerdem, dass die Zahl der Falschgeldfälle in Istanbul zugenommen habe. Einige Geldautomaten würden hochwertige gefälschte 50- und 100-Dollar-Scheine ausgeben. Deutschen Reisenden in die Türkei wird geraten, ihre Banknoten sorgfältig zu prüfen und sich bei verdächtigen Informationen an ihre Bank oder die Polizei zu wenden. Das Ministerium betonte außerdem, dass selbst Personen, die in der Vergangenheit problemlos in die Türkei ein- und ausgereist seien, aufgrund von Social-Media-Posts, der Teilnahme an politischen Veranstaltungen oder früheren Petitionen festgenommen, strafrechtlich verfolgt oder die Einreise verweigert werden könnten.
Das Ministerium betonte, dass deutsche Staatsbürger, insbesondere solche mit doppelter Staatsbürgerschaft, in dieser Hinsicht vorsichtig sein sollten.
Quelle: News Center
Tele1